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Landtag lehnt Altanschließer-Antrag ab – schon wieder

27.04.2018 | Altanschließer

Die Mehrheit des Landtages hat in seiner heutigen Sitzung den Antrag von BVB / FREIE WÄHLER auf Übernahme der Altanschließerkosten abgelehnt. Die von Péter Vida eingereichte Vorlage sah vor, dass das Land die Verantwortung für die Beitragspraxis eingesteht und in den kommenden 3 Jahren eine Kostenübernahme vornimmt.

Der Antrag stützt sich auf die neueste Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg, welches ausführt, dass Staatshaftungsansprüche der Beitragspflichtigen gegen Abwasserzweckverbände deswegen nicht bestehen, weil ein Fall „legislativen Unrechts“ vorliegt. In dem nunmehr vorliegenden ausführlichen Urteil wird mehrfach durch das Gericht darauf hingewiesen, dass die Verantwortung für die verfassungswidrige Praxis beim Gesetzgeber liegt. So erklärt das Gericht in der Urteilsbegründung, dass auch wenn die Beitragspflicht unmittelbar auf den Beitragsbescheid zurückzuführen ist, die Verbände doch auf Grundlage der durch den Landtag geschaffenen Rechtslage gehandelt haben.

Trotzdem erklärten die Redner von Rot-Rot, dass man erst die Revision zum Bundesgerichtshof abwarten müsse und das Land mit dem Darlehensprogramm ja bereits helfe. Innenminister Schröter verstieg sich gar dazu, zu behaupten, dass ja nicht alle Verbände Altanschließerbeiträge erhoben hätten, weil diese „nunmal ordentlich gearbeitet haben“. Auf die Nachfrage des Landtagsabgeordneten Vida, ob dies heiße, dass er damit allen anderen Verbänden bescheinigen wolle, schlecht oder falsch gearbeitet zu haben – was angesichts der Rundschreiben und Runderlasse des Innenministeriums befremdlich wäre – beantwortete der Minister nicht.

Zugleich betont BVB / FREIE WÄHLER, dass der Verweis auf die Möglichkeit für die Kommunen, freiwillige Rückzahlungen vorzunehmen, nicht hilfreich ist. Denn viele sind fiskalisch dazu nicht in der Lage. Vielmehr braucht es jetzt einen Schritt auf die Bürger zu. Der Landtag muss seinen Fehler, der ihm durch das Bundesverfassungsgericht und das Oberlandesgericht bescheinigt wurde, einsehen und daraus Schlussfolgerungen ziehen, die für sozialen Frieden sorgen. Diese Chance wurde mit der Ablehnung dieses Antrages vertan.

Sehen Sie den Redebeitrag hier (Im Parlament, 27.04.2018):

   2. Redebeitrag (Im Parlament, 27.04.2018):

 

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