Die Landesregierung kann es nicht lassen und startet einen neuen Angriff auf BVB / FREIE WÄHLER. Dabei soll erneut das Wahlrecht als Waffe gegen das landesweite Bündnis der Wählergruppen eingesetzt werden.
Entsprechend Mitteilung des Landeswahlleiters vom 04.09.2023 sollen in Zukunft kommunale Wählergruppen, die den Namen „BVB / FREIE WÄHLER“ tragen (so z. B. BVB / FREIE WÄHLER Bernau), in Zukunft nicht mehr so heißen dürfen. Ein beispielloser Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht von Wahlvorschlagsträgern.
Hintergrund ist eine jahrzehntealte Regelung in § 28 Kommunalwahlgesetz, wonach Wählergruppen nicht den Namen von Parteien oder politischen Vereinigungen tragen dürfen. Diese Bestimmung soll Parteien und politische Vereinigungen davor schützen, dass sich mit ihnen konkurrierende Wählergruppen vor Ort Namen oder Kurzbezeichnungen geben, die Verwirrung stiften und den Eindruck vermitteln, es könne sich um die bundes- oder landesweit aktive Partei oder politische Vereinigung handeln. Kurzum: Man soll sich nicht mit fremden Federn schmücken und den Wähler verwirren dürfen.
Wie bekannt, ist BVB / FREIE WÄHLER auf Landesebene als politische Vereinigung tätig, auf kommunaler Ebene als Listenvereinigung von derzeit gut 150 Wählergruppen. Diesen Umstand – der seit über einem Jahrzehnt unverändert ist – nutzt nun der Landeswahlleiter, um das Gesetz so auszulegen, dass die örtlichen, zu BVB / FREIE WÄHLER gehörenden Wählergruppen nicht mehr den Namen tragen dürfen sollen. Während das Gesetz bei den drei vergangenen Kommunalwahlen seit 2008 stets so angewendet wurde, dass die gesetzliche Regelung zum Schutz der Parteien und politischen Vereinigungen wirken sollte, soll es ab 2024 diese auch gegen ihren Willen (!) „schützen“. Selbst wenn also der Landesverband BVB / FREIE WÄHLER seinen örtlichen Wählergruppen die Verwendung des Namens gestattet, soll dies von Amts wegen untersagt werden können. Doch nicht nur das: In Zukunft sollen die örtlichen Wahlausschüsse den Namen der Wählergruppe einfach selber abändern dürfen.
Hierzu erklärt Landesvorsitzender Péter Vida: „Die Manöver der Landesregierung werden immer absurder. Nachdem der Versuch, die Wählergruppen vom Stimmzettel zu verbannen, nicht von Erfolg gekrönt war, sollen nun die Namen der Wählergruppen verboten werden. Erneut wird das Wahlrecht als Waffe gegen die Opposition eingesetzt. In einer Zeit, in der alle demokratischen Parteien schwindendes Vertrauen in staatliche Entscheidungsprozesse beklagen, hat die Landesregierung BVB / FREIE WÄHLER als Hauptgegner auserkoren. Dass nun schon gegen unseren Namen vorgegangen wird, stellt einen neuen Tiefpunkt dar. Ganz offensichtlich ist die über die letzten Jahre aufgebaute Bekanntheit manchen ein Dorn im Auge. Also soll diese nun mittels Wahlbehörden bekämpft werden.“
Dem Vernehmen nach ließ sich der Landeswahlleiter hierzu vom Innenministerium beraten. Dies ist insofern bemerkenswert, als dass in der heutigen Hauptausschusssitzung des Landtages jede Auskunft seitens des Innenministeriums mit Verweis auf die „Unabhängigkeit“ des Landeswahlleiters verweigert wurde. Diskussionen und Fragen zu diesem Vorgang wurden unterbunden.
Auf den Einwand, dass die Wählergruppen teilweise seit über einem Jahrzehnt so heißen und bisher immer anstandslos unter genau diesem Namen zu Wahlen zugelassen wurden, wurde einfach erklärt, dass es einen Bestandsschutz nicht gäbe. Ein rechtsstaatliches Grundgebot des Vertrauensschutzes wird einfach im Federstrich ausgehebelt.
„Wir werden alles dafür geben, dass diese erneute Attacke auf BVB / FREIE WÄHLER ihre Wirkung verfehlt. Wir stehen unseren Wählergruppen bei und fordern von der Landesregierung, auf den Boden des Rechtsstaates zurückzukehren“, so Péter Vida abschließend.
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