Beibehaltung der Grundzentren, Beteiligungsverfahren und Verantwortlichkeit des Landtags gefordert
Ende März war der Landesentwicklungsplan der Landesregierung gekippt worden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte den Plan, der die Grundzentren komplett beseitigen sollte wegen formalen Fehlern beanstandet. Wir meinen, dass die inhaltlichen Fehler viel schwerer wiegen. Immerhin ist Brandenburg ein Flächenland, und ohne Grundzentren entstehen selbst bei der einfachsten Grundversorgung riesige „Weißen Flecken“ ohne Versorgung. Den betroffenen Gemeinden wurden erhebliche Mittel entzogen und selbst im „Speckgürtel“ durften Gemeinden nach dem Wegfall des Status als Grundzentrum plötzlich keine Wohn- oder Einkaufsgebiete mehr ausweisen. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hatte daraufhin eine Einbeziehung des Landtags in die Landesentwicklungsplanung gefordert.
Iris Schülzke erstellte nun einen Antrag für einen Neustart der Landesentwicklungsplanung. Dieser soll dafür sorgen, dass der Ländliche Raum diesmal bei der Planung nicht übergangen wird und eine ausreichende flächendeckende Versorgung sichergestellt wird und dem Landesentwicklungsplan erst explizit vom Landtag zugestimmt werden muss.
Die Grundlegenden Ziele des Antrags für die zukünftige Landesentwicklungsplanung:
– Die Gemeinden und andere betroffene Akteure sind durch ein Beteiligungsverfahren an der Planung zu beteiligen.
– Ziel soll eine Landesplanung im Konsens sein, keine Landesplanung gegen die Gemeinden.
– Das klassische und bundesweit verbreitete Konzept von Grund-, Mittel und Oberzentren ist fortzuführen.
– Der Landtag soll zukünftig Mitverantwortung für den Plandesentwicklungsplan übernehmen. Nur mit seiner Zustimmung darf dieser in Kraft treten.
Der Antrag wurde eingereicht und steht in der nächsten Sitzung Landtags zur Abstimmung.
Antrag „Neustart der Landesentwicklungsplanung“
Schwere Schlappe für rot-rote Landesregierung – Artikel der MAZ