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BVB / FREIE WÄHLER mit erneutem Antrag im Landtag: Altanschließer-Unrecht wiedergutmachen

05.03.2019 | Altanschließer

Mit einem neuen Vorstoß im Landtag will BVB / FREIE WÄHLER das weiterhin bestehende Altanschließer-Unrecht im Land beenden und wiedergutmachen.

Der vom Landtagsabgeordneten Péter Vida eingebrachte Antrag sieht ein Bündel an Maßnahmen zur Herstellung des Rechtsfriedens vor.

So reagiert die Vorlage auf den derzeit unhaltbaren und der Landesregierung offenbar unbekannten Zustand, dass Abwasserverbände aktuell auch nicht-gezahlte Beiträge vollstrecken. Obwohl zwischen allen Beteiligten Konsens war und auch die Landesregierung die Rechtsauffassung vertritt, dass zumindest jene, die nicht gezahlt hatten, auch nicht mehr bezahlen müssen, vollstrecken derzeit manche Verbände jene verfassungswidrigen, nicht-gezahlten Beiträge! Auf Anfrage von BVB / FREIE WÄHLER bestritt die Landesregierung, Kenntnis von solchen Vorgängen zu haben. Daher muss nun mittels Antrages im Landtag reagiert werden.

Doch damit nicht genug: Die Verbände vollstrecken sogar mit einer um mehrere Jahre zurückwirkenden, 6%-igen Verzinsung. Dabei hat das Bundesfinanzministerium bereits vor mehr als einem halben Jahr per Runderlass an alle Finanzbehörden die Weisung herausgegeben, aufgrund gravierender verfassungsrechtlicher Zweifel von einer 6%-Verzinsung Abstand zu nehmen. Die Landesregierung räumte auf Anfrage von Péter Vida ein, dass dies durch die Finanzämter Brandenburgs auch beachtet wird, durch die Zweckverbände hingegen nicht. Denn just diese haben keine entsprechende Weisung erhalten. Dies hat zur Folge, dass betroffene Bürger selber wissen müssen, dass sie neben dem Widerspruch gegen ihren Bescheid einen zusätzlichen Sonderantrag auf Aussetzung der Zinshöhe stellen müssen. Ein unhaltbarer Zustand, der jedem Gerechtigkeitsempfinden widerspricht. Dies soll der aktuelle Antrag von BVB / FREIE WÄHLER ebenfalls beenden.

Schließlich wird beantragt, das Hilfsprogramm für die Abwasserverbände so auszuweiten, dass auch jene Geld vom Land bekommen, die auch bestandskräftige Bescheide zurückzahlen wollen. Aufgrund des bisher sehr geringen Inanspruchnahmegrades hält das Land rund 150 Millionen Euro vor, die nur deswegen nicht ausgereicht werden können, weil das Land darauf beharrt, nur jenen Verbänden Geld zu geben, die nicht an alle Betroffenen zurückzahlen. Angesichts des weiterhin nicht bestehenden Rechtsfriedens in der Sache kann auch dies nicht so bleiben.

Der Landtag muss nach den vielen Jahren des unnötig geschaffenen Unrechts noch in dieser Wahlperiode ein Zeichen setzen, das der Frustration zigtausender, rechtswidrig belasteter Bürger ein Ende setzt.

Lesen Sie den Antrag hier.

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