Windkraft: Brandenburg braucht verbindliche Abstandsregelungen und weniger Windeignungsgebiete statt leerer Versprechen!
Die energischen Proteste von BVB / FREIE WÄHLER und großer Teile der Zivilgesellschaft gegen den ungezügelten Ausbau der Windkraft in Brandenburg scheint Wirkung zu zeigen. Im energiepolitischen Sommerloch kündigte die Landesregierung an, dass sie die Ausbauziele für Windenergieanlagen von bisher 10.500 MW auf nunmehr 8.900 MW reduzieren wolle. Das wäre eine Reduzierung um 15 %. Wie glaubwürdig diese Ankündigung allerdings ist, bleibt bisher unklar. Jedenfalls fehlen verbindliche Vorgaben der Landesregierung an die Regionalen Planungsgemeinschaften zur Reduzierung der bisher ausgewiesenen Windeignungsgebiete um 15 %. Die Ministerien für Wirtschaft und Energie, für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft sowie für Infrastruktur und Landesplanung stehen hier besonders in der Pflicht zum Handeln. BVB / FREIE WÄHLER fordert daher von den Ministerien, diejenigen Windeignungsgebiete von den Regionalen Planungsgemeinschaften streichen zu lassen, die in den Abwägungsverhandlungen besonders strittig waren, aber trotzdem bestätigt wurden.
Wie man den Windwahn beenden kann, zeigt uns Bayern. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass der Abstand eines Windrades zur nächsten Siedlung mindestens das Zehnfache seiner Höhe betragen muss (10-H-Regelung). Die Regelung des Bayerischen Landtages gilt seit 2014. Die Landschaftszerstörungen in Schleswig-Holstein und Brandenburg wirkten wohl zu abschreckend.
Die Klage von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Windkraftlobby gegen die 10-H-Regelung hat das Verfassungsgericht abgewiesen. Sie ist verfassungskonform, da sie die Windkraftprivilegierung zwar erheblich einschränkt, aber nicht beseitigt. Das Münchner Urteil zeigt: Gerichte können sich also doch gegen inkompetente Politiker durchsetzen. Die im Brandenburger Landtag geltend gemachten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine 10-H-Regelung in Brandenburg sind damit gegenstandslos.
Dr. Helmut Pöltelt