Trotz erkennbarer Zeichen und genügend Parallelfällen bahnt sich in Falkenberg (Mark) ein neuer Müllskandal an. Das LfU kommt seinen Kontrollpflichten nicht nach und die Müllberge eines fragwürdigen Unternehmens türmen sich.
Gewerbegebiet 10 in Falkenberg(Mark): Eigentlich darf hier nur Bauschutt für das Recycling „zwischengelagert“ werden – inzwischen ist es eine illegale Deponie
Im Gewerbegebiet 10 der Gemeinde Falkenberg (Mark) existiert seit 1993 eine nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigte Abfallrecyclinganlage. Die Genehmigung wurde ausdrücklich für ein Zwischenlager und das Recycling erteilt, nicht als Abfalldeponie. (Siehe Antwort Landesregierung auf Kleine Anfrage 2584 „Abfallproblem in Falkenberg“, Drucksache 6/6299)
Ursprünglicher Betreiber war die Firma Zech Baustoffrecycling. Im Jahre 2015 erfolgte ein Verkauf und somit die Betriebsübergabe an die Firma „Karakurt Abbruch- und Entsorgung Unternehmergesellschaft“ (haftungsbeschränkt, Kapital lediglich 1.000 Euro). Die BImSchG-Genehmigung galt weiter.
Allerdings wurde die einzige Brecheranlage schon 2013 vom Betriebsgelände geschafft, so dass der ursprüngliche Betrieb gar nicht mehr möglich war. Die Fa. Zech Baustoffrecycling versicherte jedoch dem LfU gemäß seiner jüngsten Aussage glaubhaft, dass der Betriebsablauf bis zur Übergabe an den neuen Betreiber gearbeitet hätte.
Aufgrund des Betreiberwechsels fand am 07.12.2015 durch das Landesumweltamt (LfU) eine Vorortkontrolle statt, bei der auch das Thema Hinterlegung Sicherheitsleistung angesprochen worden ist, da vom Erstbesitzer keine Hinterlegung vorlag. Die Sicherheitsleistung ist wichtig, damit im Falle einer Insolvenz des Unternehmens die Kosten für Entsorgung verbliebenden Abfalls u. ä. nicht an der Kommune hängen bleiben. Gemäß den uns vorliegenden Informationen ist jedoch bis heute keine Sicherheitsleistung hinterlegt worden.
Wiederholt gab es Beschwerden von Bürgern über undefinierbare Abfallberge, die dort auftauchten. Daher hat das LfU von Juli 2016 bis März 2017 insgesamt fünf Mal Vorortkontrollen vorgenommen, ohne dass sich an dieser Situation etwas geändert hat. Erst im Dezember 2016 sah sich das LfU veranlasst, gegen die Fa. KARAKURT ein Verfahren zur Anordnung der Beseitigung ungenehmigter Abfälle, verbunden mit einem Anlieferstopp, einzuleiten. Das LfU erklärt, dass es bei seinen bisherigen Vorortkontrollen keine gefährlichen Stoffe feststellen konnte. Die Anwohner kritisieren, dass dies mit bloßem Augenschein auch nicht möglich sei, da sie vermuten, dass Abfälle untergegraben wurden.
KARAKURT erklärte weiterhin, dass die Abfallannahme bereits seit Oktober 2016 eingestellt sei. Von Ortsansässigen wurde uns hierzu mitgeteilt, dass bereits seit dem Betreiberwechsel Ende 2015 kein Bauschutt mehr zum Recycling angeliefert wurde. Was sie nicht verwundere, denn die technische Möglichkeit zum Bauschuttrecycling bestehe nach Abbau der Brecheranlage schon seit 2013 nicht mehr. Die sich dort inzwischen angehäuften Abfallberge beständen stattdessen zu großen Teilen aus nicht mineralischen Stoffen. Die Anlieger befürchten daher, dass das Gelände nie dem genehmigten „Bauschuttrecycling“ und der „Zwischenlagerung“ dienen sollte, sondern die haftungsbeschränkte Gesellschaft von Anfang an nur als Tarnung für die illegale Entsorgung anderer Abfälle auf dem Gelände diente.
Die Auffälligkeiten, die vom LfU ignoriert wurden:
1. Für Karakurt ließen sich weder E-Mail-Adresse oder einer Telefonnummer im Internet recherchieren. Lediglich auf den Seiten des MUGV waren Kontaktdaten angegeben. Die dort angegebene Berliner Festnetz-Telefonnummer ist jedoch „nicht erreichbar“. Es stellt sich die Frage, warum Karakurt es bisher nicht bekannten potentiellen Kunden praktisch unmöglich macht, Kontakt aufzunehmen – und für welchen Kundenkreis das Unternehmen eigentlich ausgelegt war.
2. Die zum Recycling von Bauschutt notwendige Brecheranlage existierte von Beginn an nicht. Wie der „zwischengelagerte“ Bauschutt weiterverarbeitet werden sollte, bleibt ein Rätsel.
3. Während die „zwischengelagerten“ Abfallmengen immer weiter stiegen, hat Karakurt laut eigenen Angaben nur 10 Monate nach Gründung seine Geschäftstätigkeit auf dem Gelände wieder eingestellt (Geländeerwerb Dez. 2015, offiziell keine Abfälle mehr angenommen seit Oktober 2016).
4. Karakurt versicherte mit Schreiben vom 10.02.2017 an das LfU, dass die Abfälle dort unbefugt „von Dritten“ abgekippt worden seien. Das Betriebsgelände ist quasi offen und nur durch verrückbare Betonteile in der Zufahrt gesichert, was bereits in den Monaten zuvor vom LfU kritisiert wurde. Jedoch waren auch bei der Kontrolle am 07.03.2017 vom LfU „keine durchgeführten Maßnahmen erkennbar, die eine unkontrollierte Befahrung und Verkippung von Abfällen auf dem Gelände verhindern könnten“ (Siehe Antwort Landesregierung auf Kleine Anfrage 2584 „Abfallproblem in Falkenberg“, Drucksache 6/6299). Offensichtlich besteht kein Interesse, die illegale Abladung nicht genehmigter Abfälle „durch Dritte“ zu verhindern.
5. Bei den „durch Dritte“ abgelagerten ungenehmigten Abfällen handelt es sich zu großen Teilen um Malerabfälle (Farbeimer, Abdeckplanen,…). Der Briefkasten von Karakurt ist gleichzeitig der Briefkasten des Unternehmens „K & K Innen Außen Malerei GmbH“ (Firmensitz: Berlin).
6. Karakurt wurde vom LfU im Dezember 2016 aufgefordert, die sich anhäufenden Abfallberge zu beseitigen, was nicht geschah. Stattdessen wurde der LKW des Unternehmens im März 2017 auf E-Bay zum Verkauf angeboten. Angeblich wegen einer „Neuanschaffung“. Doch wozu eine Neuanschaffung, wenn angeblich seit über einem halben Jahr die Abfallannahme eingestellt wurde? Es drängt sich der Verdacht auf, dass bereits das Firmenvermögen verkauft wird. Und es stellt sich die Frage, wofür sich das Unternehmen 6 Monate lang einen LKW leistete, obwohl laut eigener Aussage seit Oktober 2016 kein Abfall mehr angenommen wurde und lediglich „Dritte“ unbefugt Abfälle abgeladen hätten.
Wir als BVB / FREIE WÄHLER müssen dem LfU vorwerfen, dass es sich schon bei dem Fortbestand des ursprünglichen Betriebsmodells täuschen ließ und die vorhandenen Abfallberge nur oberflächlich geprüft hat. Vor allem wurde nicht auf die Hinterlegung der Sicherheitsleistung gedrungen. Sie fehlt bis heute, während scheinbar bereits die Auflösung des Unternehmens vorbereitet wird.
Es wäre nicht der erste Fall in Brandenburg, in dem durch Behördenversagen und -nachlässigkeit die Kommunen bzw. das Land auf Abfällen sitzen geblieben sind und die Kosten für die Entsorgung aus Steuermitteln begleichen werden mussten. Wir verweisen hierbei auf die Antwort der Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage „Insolvenzen und Brände im Bereich der Abfallentsorgung und –verwertung“. Die Betreiber haben sich in diesen Fällen in der Vergangenheit kriminell durch Insolvenz der Verantwortu
ng entzogen. Dies sollte Mahnung genug für wachsames Vorgehen in diesem Fall sein.
Péter Vida, MdL
Knut Koall, Kreistagsabgeordneter Märkisch-Oderland
Presseecho:
BVB/Freie Wähler: Umweltamt bei Müllskandalen zu lasch – MOZ 03.05.2017
Ein Müllskandal bahnt sich an – Neues Deutschland 03.05.2017
Karakurt-Betriebsgelände: Kein Tor, kein Hindernis. Müll abladen kann theoretisch jeder, Karakurt hat auch nach Monaten dran nichts geändert
Bei genauerem Hinsehen wird klar, dass es sich um Malerabfälle handelt – laut Karakurt wurden sie angeblich von Dritten unerlaubt abgeladen