Statt rechtlicher Maßnahmen soll wertloser Leitfaden „Windkraftanlagen im Wald“ erweitert werden
Zwar sind wir im Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung nicht vertreten, da unserer Gruppe nur die Mitgliedschaft in 3 Ausschüssen zugebilligt wird. Dennoch verfolgen wir aufmerksam, was dort vor sich geht. So wurde am 10.09.2014 über die Volksinitiative Rettet Brandenburg debattiert.
In den Letzten Jahren wurden von den Regionalen Planungsgemeinschaften immer wieder Windeignungsgebiete in Wäldern ausgewiesen. Selbst in Naturparks und ausgewiesenen Erholungswäldern! Daher forderte die VI unter anderem Gesetze zum Schutz der Wälder vor der Ausweisung als Windeignungsgebiete. Denn dies zieht in der Konsequenz Abholzungen und die Bebauung mit Windkraftanlagen nach sich.
Diese Forderung wurde von der Rot-Roten und Grünen Mehrheit abgelehnt. Schließlich steht das ihren Ausbauplänen im Weg. Statt dessen beschlossen die drei Fraktionen SPD, Linke und Grüne die Empfehlung, den Leitfaden des Landes Brandenburg für Planung, Genehmigung und Betrieb von Windkraftanlagen im Wald (MUGV 2014) um einige Punkte zum Schutz der Wälder zu erweitern.
Tatsache ist jedoch, dass dieser „Leitfaden“ keinerlei Bedeutung hat. Denn theoretisch untersagt er bereits jetzt die Ausweisung wertvoller Biotope sowie von Laub- und Mischwäldern. Real erfolgt dies dennoch. Denn der „Leitfaden“ ist nicht rechtsverbindlich, Verstöße gegen ihn haben keine Konsequenzen. Dies hatten wir in der Antwort der Landesregierung auf unserer Kleinen Anfrage „Umgang mit den Leitlinien der Landesregierung und dem Vorsorgeprinzip der EU durch Regionale Planungsgemeinschaften“, Drucksache 6/2429 vom 27.08.2015, festgestellt.
Originalzitat der Landesregierung zum Leitfaden: „Bei den o.g. Dokumenten handelt sich nicht um Leitlinien oder Bestimmungen für die Regionalen Planungsgemeinschaften (RPG), sondern um eine Informationsbroschüre für die Öffentlichkeit („Leitfaden“) bzw. einen verwaltungsinternen Erlass mit Hinweisen für die Naturschutzbehörden („Windkrafterlass“) des zuständigen Fachministeriums.“
Strafen bei Verstoß gebe es nicht, auch zukünftig sind keine geplant. Näheres hierzu in unserer Pressemitteilung „Leitfaden für Windkraft im Wald wertloses Placebo“ vom 02.09.2015.
Péter Vida: „Gefordert waren rechtlich verbindliche Maßnahmen zum Schutz des Waldes. Statt dessen wollen Rot-Rot und Grün nun einer erwiesenermaßen wertlosen Informationsbroschüre ein paar Worte hinzufügen. Das Ganze soll dann als Naturschutz und Entgegenkommen gegenüber der Volksinitiative verkauft werden. Das ist eine Täuschung der Öffentlichkeit und ein Frevel an der Natur, den wir nicht lautlos hinnehmen werden!“