Antrag: Folgen der hohen Anzahl der Windkraftanlagen und Reduktion der Mindestabstände für Tiere müssen überprüft werden, Abstandskriterien neu festgelegt werden
Antrag: Konsequenzen aus Unwirksamkeit des Landesentwicklungsplanes ziehen.
Nach Berechnungen des Bundesamtes für Naturschutz sind bis zum Ende dieses Jahrhunderts bis zu 30% der in Deutschland vorkommenden Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Im Hinblick auf den Artenschutz sorgt auch die Windenergie für Probleme. So können Vögel und Fledermäuse mit Windkraftanlagen (WKA) kollidieren oder werden vergrämt.
Die zentrale Datei über Vogelverluste an WKA in Deutschland der Vogelschutzwarte Brandenburg Grundlagen liefert Daten, welche Arten besonders betroffen sind. Um solche Gefahren zu vermeiden, müssen bei der Ausweisung von Windeignungsgebeiten sowie bei der Genehmigung und beim Betrieb die Belange des Artenschutzes wirksam berücksichtigt werden.
Besonders Greifvögel, Eulen, Schreitvögel und Kraniche (Roter Milan, Mäusebussarde, Weiß- und Schwarzstörche, Seeadler, Baumfalken, Uhus, Kraniche usw.) sowie Fledermäuse fallen den schnell drehenden Rotoren zum Opfer. Daher ist es erforderlich die tierökologischen Abstandskriterien der Realität anzupassen. Insbesondere sind die Folgen der 2012 erfolgten „Änderung der Tierökologischen Abstandskriterien“ genannten Reduktionen der Mindestabstände durch das Land Brandenburg kritisch zu überprüfen (siehe auch: Naturschutz vom Winde verweht…). Die Regelungen sind auf Grundlage dieser Ergebnisse im Sinne des Artenschutzes zu korrigieren.
Denn Presse und Vogelkundler berichten von zunehmenden Totfunden in der Nähe der immer zahlreicheren Windkraftanlagen, Elterntiere kehren nicht zu den Brutstätten zurück und die Jungtiere verhungern. Zunehmend berichten Land- und Forstwirte von Mäuseplagen, auch weil Greifvögel durch nahe gelegene Windkraftanlagen vertrieben oder getötet werden. Auch andere Schädlinge vermehren sich überdurchschnittlich, weil die Bestände ihrer natürlichen Feinde unter den Vögeln und Fledermäusen zurückgegangen sind.
Die im Jahre 2012 erfolgte „Änderung der Tierökologischen Abstandskriterien“ zur „Schaffung von mehr Suchraum für die Nutzung der Windenergie“ hat den geschützten Tier- und Vogelarten erheblichen Schaden zugefügt. Somit ist schnellstmöglich durch das Land Brandenburg für eine rechtliche Lösung sorgen, durch die den entsprechenden Tierarten ein ausreichender Sicherheitsabstand gewährt wird.
Antrag Tierökologische Abstandskriterien bei Windkraftanlagen kritisch überprüfen
Traurige Statistik für Brandenburg – Fledermäuse sterben Windrad-Tod -Artikel auf RBB vom 31.05.2015
900 Fledermäuse seit 2002 an Windrädern in Brandenburg gestorben – Artikel der MOZ vom 31.05.2015