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Ungültiger LEP bedeutet Windräder überall! Antrag soll Problem lösen

04.06.2015 | Windkraft

Ohne gültigen Landesentwicklungsplan verliert das Land die Kontrolle über die Standorte der Windkraftanlagen! Antrag soll für Lösung sorgen

LEPWiederum hat ein Gericht eine Verfügung einer Landesbehörde, nämlich die Untersagung außerhalb von angedachten Windeignungsgebieten Windenergieanlagen zu bauen, aufgehoben. Das Verwaltungsgericht Cottbus hat mit einem Urteil vom März 2015 und schriftlicher Bekanntgabe durch Zustellung an Kläger und Beklagte im Mai 2015 festgestellt, dass Windenergieanlagen im Landkreis Dahme‐Spreewald nicht durch eine Untersagungsverfügung einer Landesbehörde baurechtlich abgelehnt werden dürfen.

WindkraftgegnerDas Gericht stellt fest, dass WEA von Raumbedeutsamkeit sind, weil ihre Dimensionen durch Höhe und Rotordurchmesser den Standort beeinflussen und dass die Auswirkungen der WEA auf bestimmte Ziele der Raumordnung, wie Schutz der Natur und Landschaft, Erholung und Fremdenverkehr ausschlaggebend sind. Feste Vorgaben für Raumbedeutsamkeit gibt es in Brandenburg nicht, so das Gericht. Es gibt nur Rundschreiben aus dem Jahre 2001, jegliche gesetzliche Rechtsgrundlage fehlt. Das Gericht stellt weiter fest, dass WEA in der relativ flachen Landschaft weithin sichtbar sind und somit einen erheblichen Einfluss auf die Landschaft haben.

Die bisher praktizierten Versagungen gründen sich auf den LEP B‐B und deren Teilpläne. Diese wurden jedoch für Ungültig erklärt. Das Gericht stellt fest, dass es jedoch an entsprechenden Vorschriften aus dem Raumordnungsgesetz fehlt. Es wird klargestellt, dass: „wenn noch offen ist, ob eine Planung mit dem Raumordnungsplan vereinbar ist oder nicht, kann auch nichts untersagt werden“. Somit ist festgestellt, solange kein dem Raumordnungsplan genüge tuende Entwicklungsplan für das Land Brandenburg vorhanden ist, darf entsprechend der Privilegierung im Baugesetz im Außenbereich gebaut werden – und vermutlich nicht nur WEA!

Bereits jetzt werben Rechtsanwaltskanzleien damit, dass sich nun Windkraftanlagen an der Regionalplanung vorbei durchsetzen lassen (Beispiel 1Beispiel 2). Es ist daher Eile angesagt!

Die Landesregierung glaubt inzwischen, das Problem durch wiedereinsetzung des gekippten Landesentwicklungsplans lösen zu können.

Antrag: Das Land Brandenburg braucht Entwicklungsziele das Instrument dazu ist ein rechtsgültiger Landesentwicklungsplan

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