NEIN, Frau Ministerin!
Wenn die Landesregierung Fragen von Abgeordneten beantwortet, sollte man schon einmal etwas genauer hinschauen und nicht gleich alles für bare Münze nehmen.
Ein CDU- Abgeordneter hatte der Landesregierung Fragen zum Windkraftausbau in Brandenburg gestellt. Fragen, die auch die BVB/FREIE WÄHLER schon länger bewegen. Die Beantwortung im Namen der Landesregierung hatte die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung, Frau Kathrin Schneider, übernommen. Nun kann man von der Ministerin als ausgebildete Diplomagraringenieurin sicherlich keine fundierten Kenntnisse der Energiewirtschaft im Allgemeinen und vom Windkraftausbau im Speziellen erwarten. Die Zuarbeiten ihres Ministeriums kann sie höchstens auf „politische Korrektheit“ hin überprüfen; über eigenes fachliches Urteilsvermögen verfügt sie nicht. Das zeigt sich auch in den gegebenen Antworten, die teilweise von Ahnungslosigkeit bis hin zu purem Unwissen gekennzeichnet sind.
So kann die Frage, wie viele Windenergieanlagen (WEA) in Brandenburg noch errichtet werden sollen, wenn die aktuell gültigen Regionalpläne zu Ausweis von Windeignungsgebieten (WEG) realisiert werden, nicht beantwortet werden. Dabei liegt die Fachaufsicht, Anleitung und Kontrolle der Regionalen Planungskommissionen, die unter anderem für die WEG zuständig sind, in der Verantwortung der Ministerin. Bei Analyse der WEG unter Zugrundelegung der ausgewiesenen Flächen, der 1000m Mindestabstände zu Wohnbebauungen und der technisch notwendigen Abstände der WEA untereinander, hätte die Frage ziemlich exakt beantwortet werden können. Oder ist das etwa schon ein unverhältnismäßig großer Aufwand? Immerhin geht es dabei um nicht weniger, als um den unmittelbaren Schutz der Gesundheit der Bürger vor Schäden durch Infraschall. Oder ist der Landesregierung etwa immer noch unbekannt, dass der Schädigungsmechanismus von Infraschall auf den menschlichen Organismus inzwischen entschlüsselt und nachgewiesen ist?
Warum die Einhaltung des empfohlenen Mindestabstands zwischen WEA und Wohnbebauung von 1000m laut Winderlass nicht statistisch erfasst wird, begründet die Ministerin mit zu viel Aufwand.
Inakzeptabel!
Genauso ahnungslos gibt sich die Ministerin bei der Beantwortung der Frage, wie viele dieser WEA noch im Walde errichtet werden sollen. Bisher sind es 348 Stück nach Angaben des Landesamtes für Umweltschutz zum Stichtag 31.12.2017. Daraus lässt sich auch die Vernichtung der Waldfläche durch WEA errechnen, die erst nach ca. 20 Jahren als neuer Wald zur Verfügung steht. Dieser dient zum Beispiel als Sauerstoffspender, Wasserspeicher und Verbesserer des Mikroklimas. Die Proteste gegen den Bau von WEA in Wäldern, die es landauf und landab von zahlreichen Bürgerinitiativen und der BVB/ FREIE WÄHLER gibt, werden von der Landesregierung unverändert und arrogant ignoriert.
Ein unvertretbarer Zustand.
Heruntergespielt wird die Umbauung von Orten in Brandenburg mit WEA in einem Winkel von über 180°. Die Wohnqualität der dortigen Bürger wird dadurch unangemessen verschlechtert, der Bodenrichtwert fällt und die brandenburgische Kulturlandschaft wird auf lange Zeit zerstört. Auch dass alles ignoriert Frau Ministerin Schneider. Die Delegierung der Verantwortung für die „Einspargelung“ von Ortschaften an die Regionalen Planungsgemeinschaften dient hier als untaugliches Ablenkungsmanöver.
Besonders unverständlich ist die Unkenntnis der Ministerin darüber, wie viele, wie und wo ausgediente WEA recycelt werden sollen. Das Recycling von WEA ist ein riesiges technisches und wirtschaftliches Problem. Derzeitig noch ohne wirklich tragfähige Lösungen. Hier ist die Ministerin verpflichtet, sich die dafür erforderlichen Informationen kurzfristig einzuholen.
Dass die Anzahl der WEA, die nach 20 Jahren Betriebszeit aus der EEG- Förderung herausfallen, in großer Zahl aus wirtschaftlichen Gründen stillgelegt und rückgebaut werden müssen, nicht registriert werden, kommt in die Nähe von Wirtschaftskriminalität. Auf Grundlage der Betriebsdaten der Bundesnetzagentur muss das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung / das Landesamt für Umweltschutz, diese Anzahlen je Jahresscheibe erfassen.
Für den kompletten Rückbau einer WEA, wie er vom Baugesetzbuch vorgeschrieben ist, fallen nach Einschätzungen des Bundesverbandes Windenergie Kosten von ca. 30.000 Euro je MW installierter Leistung an. Experten halten den Schätzwert für zu niedrig, wenn man bedenkt, dass Fundamentgründungen bis über 20m tief in der Erde verankert sind. 100.000 Euro sind da schnell fällig.
Auf diese Kosten dürften Windenergieanlagen-Betreiber, zu denen auch Gemeinden, Windenergiegenossenschaften, Windkraftinvestoren und Privatpersonen gehören, nicht vorbereitet sein. Und das, obwohl in allen Genehmigungsbescheiden für den Bau von WEA von den Bauherren verlangt wird, Sicherheiten in Form selbstschuldnerischer Bankbürgschaften für den Rückbau der genehmigten WEA zu erbringen.
Da bisher aber keine Registrierung der rückzubauenden Anlagen erfolgt, ist auch eine Kontrolle über die erbrachten Sicherheiten nicht möglich. Dieser Prozess ist vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung / das Landesamt für Umweltschutz unverzüglich zu organisieren.
Geschieht das nicht, besteht die große Gefahr, dass die Allgemeinheit und damit der Steuerzahler auf den Kosten für die Beseitigung des Windanlagenschrotts und -mülls sitzen bleibt.
NEIN, Frau Ministerin. Ihre Beantwortung der Fragen zum Windkraftausbau in Brandenburg kann nur mit der Note „unbefriedigend“ bewertet werden.
Dr. Helmut Pöltelt
Landespolitischer Sprecher Energieversorgung der BVB/FREIE WÄHLER