Parlamentarische Anfragen werden abgewimmelt – Welche Mittel fließen als Ausgleichsmaßnahmen für Windparks und was passiert damit?
Für neu genehmigte Windkraftanlagen wurden vom 01.01.2015 bis zum 20.12.2016 8,467 Mio. Euro an Gebühren eingenommen, so die Landesregierung auf eine Kleine Anfrage von Christoph Schulze. Weitere 0,476 Mio. Euro flossen für Änderungen an bestehenden Windkraftprojekten und noch einmal 0,147 Mio. Euro für eine Teilgenehmigung in Potsdam-Mittelmark – also insgesamt eine stattliche Summe von über 9 Millionen Euro in rund 2 Jahren und sicherlich ein Anreiz für die Landesregierung und die untergeordneten Behörden, möglichst viele Anlagen zu genehmigen.
Gleichzeitig sind die Windkraftbetreiber verpflichtet, selbst für die zerstörten Biotope Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen bzw. über das Land Brandenburg Ausgleichszahlungen an den „NaturSchutzFonds Brandenburg“ zu leisten, der dies übernimmt. Mit einer Kleinen Anfrage und einer Nachfrage versuchte Christoph Schulze herauszufinden, welche Windkraftprojekte welche Ausgleichsmaßnahmen oder Ausgleichszahlungen leisteten, welchen Anteil inzwischen Windkraft im Wald ausmacht und vor allem, was aus den mit diesen Geldern finanzierten Projekten wurde.
Doch hierbei stieß er auf große Probleme in Sachen Transparenz und Erfolgskontrolle.
Ein erstes Problem ist die statistische Erfassung der Windkraft-Projekte im Land Brandenburg. Es kann derzeit nicht nach Anlagen auf Freiflächen und Anlagen im Wald unterschieden werden. Laut Landesregierung sei dies historisch gewachsen, da Anlagen im Wald bis vor einigen Jahren wegen der geringen Anlagenhöhe im Wald unwirtschaftlich waren. Entsprechend gab es keine Projekte im Wald und auch keine Notwendigkeit, diesen Fakt zu erfassen.
Wir kritisieren dies als Ausrede, denn auf die Änderung der Situation hätte man längst reagieren müssen. Auch eine nachträgliche Einstufung der vergangenen Projekte ist möglich, denn laut Angaben der Landesregierung gab es in den letzten beiden Jahren gerade einmal 97 Genehmigungsverfahren. Die fortgesetzte Praxis verschleiert die zunehmende Abholzung und Bebauung der Wälder in den vergangenen Jahren, was vermutlich auch der Grund ist, warum sich die Landesregierung nicht darum bemüht, diesen „Fehler“ zu beheben.
Mit dieser Begründung der „Nicht-Unterscheidbarkeit“ wurden alle unsere Fragen nach den geflossenen Summen abgewürgt. Also fragten wir noch einmal die Daten für alle Windkraftanlagen an, unabhängig vom Standort. Doch die Landesregierung antwortete auf die Fragen erneut „[…] Der Landesregierung liegt keine Zusammenfassung der fallspezifischen Ersatzzahlungen an den NaturSchutzFonds in Bezug auf die Windkraftanlagen im Wald vor“. Offensichtlich wird hier versucht, unsere Fragen abzuwimmeln. Das Ergebnis wird sein, dass wir in den kommenden Tagen eine neue Kleine Anfrage verfassen werden und hierbei klarstellen werden, dass ein weiterer Versuch, parlamentarische Anfragen nicht zu beantworten, Konsequenzen nach sich ziehen wird.
Doch auch bei der Erfolgskontrolle der Ausgleichsprojekte gibt es Probleme. Bis 2001 wurde regelmäßig bekanntgegeben, was mit den Ausgleichszahlungen getan wurde und wie sich diese Projekte entwickeln. In den letzten eineinhalb Jahrzehnten verläuft sich hingegen die Spur der Projekte im Nichts, nirgends ist öffentlich einsehbar, was aus den Millionen wurde. So fragten wir die Landesregierung: „Wie viele Erfolgskontrollen wurden im Rahmen der Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen seit 2001 durchgeführt und wo sind diese einsehbar?“ Doch die Landesregierung scheint ebenso im Dunkeln zu tappen wie die Öffentlichkeit: „Der Landesregierung liegt keine zusammenfassende Auflistung über Anzahl und Ergebnisse durchgeführter Kontrollen vor.“ Offensichtlich interessiert sich niemand in der Landesregierung, was aus den Ausgleichsprojekten wird.
Besonders peinlich für die SPD war in diesem Zusammenhang die Besetzung des Stiftungsrats des „NaturSchutzFonds Brandenburg“. Denn dort sitzt Wolfgang Roick, Sprecher der SPD für Umwelt. Er sollte also „seine“ Landesregierung aus erster Hand mit Informationen versorgen können, was er aber offensichtlich nicht tut. Roick hatte schon 2015 seine Unwissenheit in Sachen Windkraft im Wald unter Beweis gestellt, indem er behauptete, die Windeignungsgebiete würden nur in „Kiefernknack“ – also minderwertigen Kiefernforsten – ausgewiesen. Er tat dann völlig überrascht, als er über Liepnitzwald und Zossener Heide informiert wurde. Damals versprach er Besserung, doch in den eineinhalb Jahren danach hat er gemeinsam mit der SPD jede Beschränkung von Windkraft im Wald abgelehnt – während seine Regierung zugab, dass die Richtlinie, in Laub- und Mischwäldern keine Windeignungsgebiete auszuweisen, nicht einmal das Papier wert ist, auf dem sie steht.
Wir werden jedenfalls nicht locker lassen und weiter nachbohren.