Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ist aufgrund der Komplexität der Sache heute zu keiner Entscheidung gekommen. Ausführlich wurde die Rechtsprechung aller bisherigen Gerichte diskutiert.
Es ist deutlich geworden, dass es nur 2 Optionen gibt: Entweder ist der Staatshaftungsanspruch begründet und Zigtausende Haushalte auch ohne Widerspruch bekommen ihr Geld zurück oder aber es liegt „legislatives Unrecht“ vor und die Schuld läge beim Landtag, dass er ein falsches Gesetz geschaffen hat.
Bemerkenswert war, dass der Vertreter des Landes vor Ort versucht hat, alle Schuld den Verbänden aufzuladen. Dem tritt BVB / FREIE WÄHLER entgegen und beharrt auf der Forderung nach einer Rückzahlung an alle Betroffenen.
Presseecho:
„Geld zurück für „Altanschließer“? BGH will im Juni urteilen“ – ntv, 09.05.2019
„BGH entscheidet erst im Juni zu Altanschließern“ – MAZ, 09.05.2019