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Wasserkongress – Podiumsdiskussion am 30.08.14 in Bernau

31.08.2014 | Andere

Hier folgt ein Bericht zum Wasserkongreß am 30.08.2014 in Bernau. Der Kongreß hat als Podiumsdiskussion mit Landtagskandidaten und Parteienvertretern stattgefunden. Es war eine gelungene Veranstaltung, immerhin hatten ca. 70 Personen den Weg zum Veranstaltungsort  außerhalb der Stadtmauer von Bernau gefunden.

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Demonstration von BVB / FREIE WÄHLER vor dem Veranstaltungsort

Die Vorbereitung und Durchführung lag in den Händen von „Wasser-Netz“ – dem dafür ein herzliches Dankeschön gebührt. Der Verlauf hat gezeigt, daß die Beschränkung auf Fragen zum KAG und zu den Altanschließerbeiträgen richtig war. Trotz der so nur schmalen Thematik waren die Vertreter der Parteien SPD (Manfred Richter) und GRÜNE (Alexander Hollweger) bereits damit überfordert und der Auftritt des Herrn Ludwig (LINKE) war alles andere als überzeugend. Es war ja nicht zu verhindern, das war auch nicht gewollt, daß es schließlich doch um die von Anfang an verfehlte und gescheiterte Wasserpolitik der Brandenburger Landesregierung ging. Damit wurden die wirtschaftlich und ökologisch nicht tragfähige Politik der flächendeckenden Kanalerschließung, der Anschluß- und Benutzungszwang und die landesweite Wassernot angesprochen.

In seinem Eröffnungsstatement hat Thomas Kaiser die derzeitige Situation kurz und prägnant angesprochen. Dann erhielt Herr Ohm, VDGN, das Wort. Er verwies auf mehrere gewonnene Verwaltungsgerichtsverfahren gegen fehlerhafte Satzungen und die Praxis der Zweckverbände, danach sofort neue Satzungen in Kraft zu setzen, was den Erfolg vor Gericht letztlich zunichte macht. Er forderte, daß künftig auch in Brandenburg Musterverfahren gesetzlich festgeschrieben werden (etwa Beispiel Meck-Pom).

Zu den im Vorfeld ausgearbeiteten vier Fragen – siehe www.wasser-netz.de – kamen jetzt die Podiumsgäste zu Wort. Die Zusammenfassung des Ergebnisses ist leicht. Gregor Beyer (FDP) und Christoph Schulze (BVB/ Freie Wähler) waren gut vorbereitet und haben klar die Position der Bürgerbewegung bestätigt bzw. unterstützt. Altanschließerbeiträge sind gesetzwidrig, eine 25-jährige Verjährungsfrist ist nicht hinnehmbar und widerspricht höherrangigem Recht – Abgabenordnung und BGB.

Stefan Ludwig (LINKE) hat überwiegend ausweichend geantwortet. Er bedauert, daß sich seine Partei in vielen Fragen gegenüber dem Koalitionspartner SPD nicht durchsetzen konnte. Er hat  versucht, das Ansehen seiner Partei zu stärken, was freilich angesichts der Tatsache, daß ursprüngliches Parteiprogramm der LINKEN und praktisches Handeln in der Regierung entsprechend Koalitionsvertrag weit auseinanderklaffen, nicht gelingen konnte. Er räumte ein, daß dringender Handlungsbedarf besteht, auch in der Handhabung des Anschluß- und Benutzungszwanges und des gesamten Wassermanagements. Wasser muß in der Landschaft bleiben. Zur Frage, was seine Partei in der vergangenen Legislatur dazu konkret geleistet hat und wofür sie sich in der Zukunft unmittelbar einsetzen wird gab es nur unbefriedigende, weiche, nicht belastbare Aussagen. Geradezu beschämend waren die Auftritte der Herren Richter (SPD) und Hollweger (GRÜNE). Herr Richter war überwiegend nicht informiert und versuchte, sich mit allgemeinen Aussagen zu nach seiner Auffassung im Grundsatz richtigen Politik seiner Partei (Investitionen müssen bezahlt werden!) über die Zeit zu retten, wofür ihm das Auditorium mit überwältigender Mehrheit die „rote Karte“ gezeigt hat (entsprechende farbige Zettel waren vorbereitet!) Überhaupt nicht vorbereitet und „nicht im Stoff“ schien Herr Hollweger. Seine mangelhaften und gar fehlenden Kenntnisse gipfelten schließlich in der mehrfachen Erwähnung der Wasser- und Bodenverbände, die ja bekanntlich mit Trink- und Abwasser nichts, aber auch gar nichts zu tun haben.

Abschließend kamen auch noch die Zuhörer zu Wort, die an Einzelbeispielen und mit gezielten Fragen unterstrichen, daß es zur Position der Bürgerbewegung, hier vertreten durch Wasser-Netz, keine vernünftige Alternative gibt. Entscheidend ist die Tatsache, daß das Vorgehen der Landesregierung gegen die Bürger nichts mit Recht und Gerechtigkeit zu tun hat sondern typisch ist für ein Unrechtssystem, das es zu beseitigen gilt. Eine 15-jährige Verjährungsfrist plus neu erfundene 10-jährige Hemmung, die niemand erklären kann, sind abstrus. (Christoph Schulze)  Wasser-Netz hat hier – ich verstehe das als ersten Schritt – Beiräte vorgeschlagen. Es wird sich zeigen, ob das reicht! Sicher sind auch Gesetze zu ändern. Ein erster Schritt wäre jedoch, mit der systematischen Fehlinterpretation geltender Gesetze Schluß zu machen und statt einer dubiosen „Rechtsprechung“ im fiskalischen Interesse der Landesregierung die Gesetzeslage zu respektieren.
Der Anschluß- und Benutzungszwang ist eine kann-Bestimmung und kann nur durchgesetzt werden, wenn die in der Kommunalverfassung § 12 formulierten Voraussetzungen erfüllt sind. Bei der Einlassung des Herrn Ludwig, wonach unwirtschaftliche Kanalerschließungen bereits jetzt nicht zulässig sind, gab es angesichts der jahrzehntelangen Fehlinvestitionspraxis in Brandenburg heftige Unruhe. Frau Griepentrog aus Meck-Pom brachte es auf den Punkt: Wir brauchen keine Kanäle auf dem platten Land, wir bauen da ja auch keine U-Bahn! Wirklich notwendige Investitionen müssen von allen Bürgern zu gleichen und gerechten Anteilen getragen werden und sind – auch beim Straßenausbau – vorzugsweise aus dem Landes- und Bundeshaushalt zu finanzieren. Frau Dr. Mißlitz, Biesenthal, hat nachgewiesen, daß wir davon weit entfernt sind.

Im Ergebnis der Aussprache mußten sich auch die Herren Richter und Ludwig dazu bequemen einzuräumen, daß GKG und KAG und der Anschluß-und Benutzungszwang auf die Tagesordnung der künftigen Landesregierung gehören. Herr Ohm, VDGN, verglich die Zweckverbände, m. E. durchaus zutreffend, mit den Raubrittern im Mittelalter und machte deutlich, daß  im Ergebnis klarer, einheitlicher Vorgaben und Rahmenbedingungen der Landesregierung damit endlich Schluß sein muß. Schließlich verwies Herr Vida, Landesvorsitzender BVB / FREIE WÄHLER, am Beispiel Bernau auf die katastrophale Haltung der Vertreter der Pa
rteien GRÜNE und LINKE, die bürgerfreundliche und gerechte Lösungen grundsätzlich zu blockieren versuchen.

Hiermit abschließend verweise ich auf die „Abschlußerklärung der Bernauer Wasserkonferenz 30.08.2014“, in der die Forderungen der Bürgerbewegung  von „Wasser-Netz“ zusammengefaßt sind. Außer BVB / FREIE WÄHLER hat sich bisher keine andere politische Vereinigung, geschweige denn die etablierten Parteien, diese Forderungen zu eigen gemacht.

Johannes Madeja, Finowfurt, Gemeinde Schorfheide

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