Eines unser Ziele in den nächsten Jahren: Die Abschaffung der „Erstmaligen Erschließungsbeiträge“ für seit Jahrzehnten genutzte Sandpisten. Diese Beiträge soll es zukünftig nur noch für neu errichtete Wohngebiete und private Auffahrten geben. Damit wäre nach den Altanschließerbeiträgen und den Straßenausbaubeiträgen das letzte der drei ruinösen „Überraschungspakete“ mit regelmäßig fünfstelligen Rechnungen aus dem Nichts beseitigt.
Erster Schritt soll die landesweite Durchsetzung der Mitbestimmung nach dem von uns vor Jahren eingeführten „Bernauer Modell“ sein. Damit können die Anlieger selbst bestimmen ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Straße ausgebaut wird.
In einem zweiten Schritt wird die (noch zu bildende) Landesregierung aufgefordert werden, in einem Rundschreiben die Kommunen zu beauftragen, das Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes von 2007 zu beachten und umzusetzen. Denn viele der angeblichen „erstmaligen Erschließungen“, die von den Kommunen in Brandenburg in Rechnung gestellt werden, sind gar keine. Sondern gelten laut Bundesverwaltungsgericht bereits als erschlossen. Hierfür reicht bereits eine frühere Erschließung im „orsüblichen“ Umfang, auch wenn dies heute unter Umständen nicht mehr sichtbar ist.
Im dritten Schritt planen wir die Überführung des Regelungen zu den Erschließungsbeiträgen von Bundesrecht in Landesrecht. Anschließend kann das Landesrecht geändert werden. Falls Anträge unserer Landtagsfraktion im Landtag keine Mehrheit erreichen, kann dies auch wieder per Volksinitiative geschehen.
Presseecho:
Freie Wähler fordern weitere Entlastung der Bürger – MOZ 15.10.2019
Einschränkung der Erschließungsbeiträge gefordert – dpa (u.a. MOZ) 15.10.2019
Freie Wähler wollen Hauseigentümer entlasten – MAZ 15.10.2019
Freie Wähler wollen Beiträge für neue Straßen einschränken – Berliner Morgenpost 15.10.2019