Trotz Urteil des Landesverfassungsgerichts: Starke Ungleichheit bei Kreistagsfraktionshürden – Mehrheit der Landkreise weiterhin mit 4-Sitz-Hürde
Die Landesregierung beantwortete jüngst die Kleine Anfrage von Péter Vida in Sachen Fraktionshürden in den einzelnen Kreistagen des Landes Brandenburg. Im April 2011 entschied das Landesverfassungsgericht, dass die landesgesetzliche Regelung, die eine zwingende Fraktionshürde in allen Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte von 4 Sitzen verfassungswidrig ist. Die Landkreise reagierten unterschiedlich auf diese Bestimmung.
Während die kreisfreien Städte die Fraktionshürden senkten, taten dies die meisten Landkreisen nicht. Wie aus der Antwort der Landesregierung hervorgeht, führen 8 von 14 Landkreisen die 4-Sitz-Regel fort. Einige, unter ihnen Teltow-Fläming und Barnim, haben auf 3, einige, unter ihnen Ostprignitz-Ruppin, haben auf 2 gesenkt.
BVB / FREIE WÄHLER erachtet es als Demokratiedefizit, wenn in manchen Kreistagen über 8% der Stimmen erforderlich sind, um eine Fraktion zu bilden. Im kleinen Kreistag der Prignitz mit 46 Sitzen benötigt man beispielsweise weiterhin 4 Sitze. Dies ist insbesondere daher nicht akzeptabel, weil ohne Fraktionsstatus weder Antragsrechte noch Ausschussmitgliedschaften möglich sind.
Gerade die Politik vor Ort lebt von der Meinungsvielfalt und dem Wirken lokaler Wählergruppen. Eine derartige Schlechterstellung in vielen Landkreisen kann kommunalpolitisch nicht gewollt sein.
BVB / FREIE WÄHLER sucht daher das Gespräch mit den Landtagsparteien, um hier eine faire Lösung für alle Landkreise und kleinere Parteien und Wählergruppen zu finden. Sinnvoll wäre zum Beispiel eine flächendeckende Senkung auf 2 oder 3 Sitze.