7. Umwelt
Umwelt- und Naturschutz
Umwelt- und Naturschutz sind zwei der wichtigsten Ziele der Gesellschaft. Sie dienen dem Erhalt der Artenvielfalt ebenso wie der langfristigen Sicherung der menschlichen Lebensgrundlagen. Die Natur ist ein wichtiger Ort für die Erholung und Freizeitgestaltung der Bevölkerung. Gemeinsam mit der Kultur bildet die Natur zudem die Grundlage des Tourismus in Brandenburg. BVB / FREIE WÄHLER setzt sich aus diesen Gründen für einen Erhalt der Natur ein, die zudem für den
Menschen erlebbar bleiben soll. Auch beim Umweltschutz sind jedoch Kosten und Nutzen abzuwägen. Bereits vor dem Beginn von Umweltmaßnahmen sind Folgekosten und Entschädigungen abzuschätzen und in die finanzielle Planung einzubeziehen.
In der Energieversorgung Brandenburgs fordert BVB / FREIE WÄHLER aus Gründen des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes eine langfristige, schrittweise Umstellung der Energieerzeugung auf erneuerbare Energien. Dies soll jedoch ausdrücklich unter Rücksichtnahme auf Mensch, Natur, Landschaft und Wirtschaft geschehen. (siehe Energiepolitik).
In der Forstwirtschaft setzt sich BVB / FREIE WÄHLER für Artenvielfalt ein und lehnt großflächige Monokulturen ab. Wir stehen daher für den langfristigen Waldumbau, um mehr Kiefer- und Fichten-Monokulturen in naturnahe Mischwälder umzuwandeln. Die Artenvielfalt in den Wäldern würde steigen. Zudem werden sie gegenüber Krankheiten, Schädlingen, Waldbränden, Stürmen und klimatischen Veränderungen weniger empfindlich.
Bezüglich der zu rekultivierenden Tagebauflächen in der Lausitz fordern wir eine Abkehr vom bisherigen Vorgehen der Rekultivierung durch Aufforstung in Form von Monokulturen. Auf einigen geeigneten Flächen sollten keine Bodenverbesserungsmaßnahmen durchgeführt werden um wertvolle Biotope mit sauren Böden zu schaffen. Auf einigen Flächen sollten zwar Bodenverbesserung vorgenommen, aber nicht aufgeforstet werden. Hierdurch entstünden temporär offene Landschaften, auf denen sich im Laufe der Zeit auf natürlichem Wege Wälder ansiedeln würden. Statt einer großflächigen Kiefern-Monokultur entstünde ein Mosaik von Biotopen, in dem sich viele bedrohte Tier- und Pflanzenarten ansiedeln. Das eingesparte Geld kann zum Beispiel bei der Sanierung, Räumung oder Renaturierung von Flächen außerhalb der Tagebaugebiete sowie für die Verbesserung der Situation in den angrenzenden Dörfern eingesetzt werden.
In der Landwirtschaft treten wir für eine Mischung aus konventioneller und biologischer Landwirtschaft ein, deren Anteile sich nach der Nachfrage am Markt richten, aber deren Förderung aus öffentlichen Mitteln auch auf einem vergleichbaren Niveau liegen muss. Großflächige Monokulturen, wie sie etwa bei einem massiven Ausbau der Biogasproduktion entstehen könnten, lehnen wir ab. Aufgrund des bereits ausgeschöpften Potentials lehnen wir den weiteren Ausbau der Nutzung von Holz als Energieträger ab.
Für BVB / FREIE WÄHLER ist auch die Behebung der in der Vergangenheit verursachten Schäden an der Natur ein Ziel. Wir setzen uns daher für die beschleunigte Beseitigung von militärischen und industriellen Altlasten ein, um diese Flächen für Mensch und Natur zurückzugewinnen.
Tierschutz
Eine artgerechte, ethisch verantwortliche Haltung von Nutztieren muss in der EU einheitlich geregelt sein. BVB / FREIE WÄHLER setzt sich für den Abbau und Ausgleich von Wettbewerbsverzerrungen ein.
Wir müssen bei den Bürgern für die Bereitschaft werben, den Nachteil der höheren Produktpreise für eine tiergerechtere Haltung in Kauf zu nehmen, da auf diese Weise auch unsere Nahrung gesünder wird.
Bestandsgrößen der Tierhaltung müssen grundsätzlich der Flächenstruktur einer Region angepasst werden. Das bedeutet, es muss genügend Fläche im Umkreis von 30 Kilometern für Getreide, Gülle und Mist vorhanden sein. In diesem Zusammenhang ist eine Berücksichtigung des ökologischen Fußabdrucks notwendig. Der Gülle-Tourismus muss unterbunden werden.
Tierversuche sind nur unter strengsten Auflagen und bei Nachweis der Notwendigkeit zuzulassen.
Eine artgerechte Haltung von Haustieren muss jederzeit gewährleistet sein.
Gewässerschutz und Fischerei
Der Ausgleich verschiedensten Ansprüche an den Wasserhaushalt durch die fortschreitende wirtschaftliche und touristische Entwicklung in Brandenburg und die Gefahren durch Hochwasser, Abwasserbelastung und Landwirtschaft ergeben die Verantwortung des Landes für einen umfassenden Umwelt- und Gewässerschutz.
Zur Entwicklung einer gerechten Wasser- und Abwasserpolitik gehört auch die konsequente Umsetzung verfassungsgerichtlicher Urteile. Die in Brandenburg praktizierte Erhebung von so genannten Altanschließerbeiträgen verbunden mit einer 25-jährigen Verjährung ist aus rechtlichen und sozialen Gründen abzulehnen. Vielmehr sind Modelle zu gestalten, die dem tatsächlichen Nutzen der Bürger entsprechen und den sozialen Frieden in den Kommunen wahren. Hier sollte die Abwasserentsorgung nach einem Vergleich zwischen den Varianten zentral – dezentral optimiert werden. Zentrale Lösungen sind tendenziell nur in Ballungsräumen und – wenn unter umweltschutzgesichtspunkten erforderlich – umzusetzen. Nur hier ist ein Anschluss- und Benutzungszwang erforderlich. Dezentrale Lösungen sollten auf dem Land der Normalfall werden.
Alle Gewässer sind so zu behandeln und zu bewirtschaften, dass sie sowohl zum Wohl der Allgemeinheit als auch dem Nutzen des Einzelnen dienen. Jede vermeidbare Beeinträchtigung hat zu unterbleiben. Die gewissenhafte Überwachung und Regulierung der Gewässer, des Grundwassers sowie umfangreiche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr unterschiedlicher Art müssen unsere Ziele sein.
Zum Erhalt der Kulturlandschaften, Schutz der Siedlungsflächen und landwirtschaftlichen Nutzflächen vor zu hohen Grundwasserständen und bewusst herbeigeführten Überflutungen sind darüber hinaus folgende Maßnahmen zu ergreifen:
- Schaffung von Möglichkeiten und Strukturen, die vor, während und nach Unterhal-tungs-, Um- und Ausbaumaßnahmen sowie Renaturierungsmaßnahmen ein aktives Mitwirken der Bürger sowie ständige öffentliche Kontrolle gewährleisten.
- Sicherstellung einer langfristigen, strategischen Wasserregulierung, die bei Hoch- und Niedrig-wasser die Kulturlandschaft, Siedlungsfähigkeit und die wirtschaftlichen Belange (Land-, Forst-, Wasserwirtschaft, Tourismus) ebenso berücksichtigt wie eine intakte und gesunde Natur.
- Einhaltung der Forderungen des Grundgesetzes Artikel 14 (1) „Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet“. Das Eigentumsrecht darf nicht ausgehöhlt werden.
- Prüfung aller abgeschlossenen, laufenden und beabsichtigten Renaturierungs- und Gewässer-umbaumaßnahmen auf Rechtmäßigkeit und Umweltverträglichkeit. Bei Rechtswidrigkeit bzw. Rechtsverletzungen ist der Ausgangszustand wieder herz
ustellen. - Prüfung auf einen „enteignungsgleichen Eingriff“ für Eigentumsverletzungen durch rechtswidrige hoheitliche Eingriffe. Wenn ein solcher Eingriff vorliegt, ist Schadensersatz zu leisten.
- Als erster Schritt in Richtung auf eine Umkehr der Beweislast eines zweifelsfreien Nachweises im Schadensfall vom Geschädigten auf den Verursacher fordern wir, dass die Widerlegung der Verursachervermutung bereits durch glaubhaftgemachte Indizien erfolgen kann und als ausreichend angesehen wird.
- Das Kommunale Abgabengesetz (KAG) und die Verbandssatzungen müssen dringenddahingehend modernisiert werden, dass die Bürger jederzeit kontrollieren können und (ökologische) Alternativen nicht weiter kriminalisiert werden.
- Die Landesregierung übt Einfluss auf die Erfüllung der Aufgaben der unteren Behörden (UNB, UWB) aus und gewährleistet die Schaffung gesetzlicher Vorgaben zu grundlegenden Themen des Wassermanagements (z.B. Grundräumung, Gewässerunterhaltung, Hochwasser etc.).
- Schaffung eines ungehinderten, praktikablen und vollständigen Zugriffs der Öffentlichkeit auf alle mit Steuergeldern und Fördermitteln aus Steuergeldern erhobenen Daten und Dokumente.
- Die geplante Rechtsverordnung der Landesregierung zur Regulierung des Biberbestands darf sich nicht nur auf Deiche, Fischteiche und Verkehrswege beschränken, sondern muss auch die Be- und Entwässerungsgräben/-anlagen einbeziehen, da es durch die inzwischen flächendeckend vorhandenen Biberdämme zunehmend zu empfindlichen Störungen der Entwässerungssysteme kommt
Zum Problem der „Verockerung“ der Spree (Pyritproblem) fordern wir Aufklärung durch die Landesregierung zu nachfolgenden Fragen:
- Zu den Ursachen/Verantwortlichkeiten von Behörden/Entscheidungsträgern mit Name und Dienststellung der jahrelangen Einleitung von Gift-, und Schadstoffen in das gesamte Gewässersystem der Spree im Land Brandenburg.
- Über den tatsächlichen Gewässerzustand der Spree in allen ihren Flussabschnitten inklusive deren Zuflüssen.
- Über die Höhe der Schädigung der Biossphären / FFH-Gebiete / landwirtschaftlichen Nutzflächen / des Tourismus / der betroffenen Siedlungsgebiete / sämtlicher relevanten Hochwasserschutzbauwerke
- Über die Nachhaltigkeit der eingeleiteten Maßnahmen zur Schadensbegrenzung
- Über die Planungen für eine zeitnahe, frühzeitige Bürgerbeteiligung aller BI’s / der Bürger in den einzelnen Flussabschnitten.
Als Lösungsansatz für dieses Problem fordern wir die Bildung eines „Landesbetriebes Wasser“mit entsprechenden Betriebsteilen/Niederlassungen; Übernahme der hoheitlichen Aufgaben der Verbände, zentrale Finanzierung, Führung und Kontrolle als landeseigener Betrieb, Ausstattung mit entsprechenden Fachpersonal/Technik, also wie Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg. (Beispiel: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küstenschutz und Naturschutz )
BVB / FREIE WÄHLER setzt sich nicht nur aus Gründen des Hochwasserschutzes für die Rückverlegung von Deichen und die Schaffung von naturnahen Flutungsgebieten auf geeigneten Flächen entlang Elbe und Oder ein. Hierdurch wird der Natur wieder mehr Platz gelassen, um artenreichen Auwälder zu bilden, die in Deutschland besonders seltenen sind. Sie könnten als Naherholungsgebiete genutzt werden und den Naturtourismus fördern. Für die hierfür benötigten Flächen sind die Eigentümer bzw. betroffene landwirtschaftliche Betriebe zu entschädigen oder umzusiedeln.