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Für eine fortschrittliche und wirksame Rechnungsprüfung – Jetzt!

10.09.2014 | Andere

GeldAlle Parteien in Brandenburg wiederholen – gerade jetzt in Wahlkampfzeiten – wie wichtig der schonungsvolle Umgang mit unseren Steuergeldern ist. Nicht nur der Blick auf das BER-Desaster lässt uns Steuerzahler dann sehr über diese Bekenntnisse staunen. Es ließen sich allein in den letzten Jahren Dutzende weitere Projekte der Brandenburger Landespolitik benennen, die Lichtjahre von einem „schonungsvollen Umgang mit Steuergeldern“ entfernt wären.

 

Doch bereits eine wichtige strukturelle Voraussetzung konterkariert alle noch so ehrlichen Bestrebungen, uns Steuerzahler zu schützen – Es ist der Aufbau des Rechnungsprüfungswesens in Brandenburg. Sowohl der Landesrechnungshof, dessen Aufgaben und Zuständigkeiten primär aus Art. 106 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg sowie §§ 88 ff. der Landeshaushaltsordnung abgeleitet werden, sowie die zumeist kreislich zugeschnittenen Rechnungsprüfungsämter, deren rechtliche Grundlage vor allem in den §§ 101 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburgs geregelt werden, können nur schwerlich den Anspruch erfüllen, den die Bürgerinnen und Bürger in diese Institutionen legen.

 

Denn zunächst führt die Trennung der örtlichen und überörtlichen Rechnungsprüfung zu erheblichen Ineffizienzen. Des Weiteren ist die organisatorische Unterstellung der kommunalen Rechnungsprüfungsämter in den Gebietskörperschaften unter den jeweiligen Landrat bzw. Bürgermeister de facto eine Aushöhlung des neutralen Prüfungsvorgangs. Dies trifft auch auf den Landesrechnungshof ein, da seine Mitglieder vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder – und damit primär von den jeweiligen Regierungsfraktionen – gewählt werden. Ferner – und das ist das wohl wichtigste Manko der Rechnungsprüfung in Brandenburg – sind die Eingriffsmöglichkeiten praktisch nicht vorhanden. Prüfberichte haben weitestgehend nur empfehlenden Charakter. Eine wirksame Kontrolle während der Haushaltsdurchführung erfolgt nicht. Verstöße gegen Haushaltsgrundsätze wurden und werden im Großen und Ganzen nicht geahndet.

 

Deshalb fordert BVB / FREIE WÄHLER eine konsequente und durchgreifende Reform des Rechnungsprüfungswesens in Brandenburg, um den Umgang mit unseren Steuergeldern spürbar zu verbessern. Dabei soll das Rechnungsprüfungswesen endlich neutral, fortschrittlich, wirtschaftlich und wirksam werden. Im Gesetzgebungsverfahren werden wir die Folgenden Forderungen aufstellen:

  • Zusammenführung der zweistufigen örtlichen und überörtlichen Rechnungsprüfung in eine Ebene
  • Integration des Rechnungsprüfungswesen in eine rechtlich weitgehend unabhängigere Form der Anstalt öffentlichen Rechts
  • Wahl der Mitglieder der neuen Rechnungsprüfungsbehörde mindestens durch 2/3-Mehrheit und damit stärkere Beteiligung der Opposition
  • Erweiterung der Durchgriffsrechte durch bindenden Charakter von Prüfergebnissen und Ausbau der persönliche Sanktionsmaßnahmen
  • Engere Kontrolle der laufenden Haushaltsdurchführung, um Fehler frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen einleiten zu können

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