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Verlässliche Abstandsregeln für Windkraftanlagen

19.12.2014 | Windkraft

Gemeinsamer Antrag soll für anwohnerfreundliche Standortwahl bei Windparks sorgen

Zwar ist in den Leitlinien der Landesplaung von einem Abstand von 1.000 Metern zur nächsten Siedlung die Rede. Doch für sogenannte Streusiedlungen ist gar kein Mindestabstand vorgeschrieben. Schlimmer noch: Auch die Abstandsregeln für Siedlungen werden aktuell nicht als Vorschrift, sondern nur als Empfehlung behandelt. Zugunsten der Windkraft und zum Schaden der Anwohner werden sie daher regelmäßig unterschritten.

Auch wird die eine starre Abstandsregelung der steigenden Anlagengröße nicht gerecht. Daher sollten die Mindestabstände an die Anlagenhöhe gekoppelt werden, um sich automatisch der technischen Entwicklung anzupassen. 

Christoph Schulze klein

PeterVidaSchuelzke

Die BVB/FREIE WÄHLER-Abgeordneten Christoph Schulze, Iris Schülzke und Péter Vida fordern daher gemeinsam mit der CDU-Fraktion in einem Antrag Verlässliche Abstandskriterien für Windkraftanlagen in Brandenburg.

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