Antwort der Landesregierung bestätigt: Flugzeuge überfliegen Wohngebiete regelmäßig in unter 300 Metern Höhe
Wie allseits bekannt, hat das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung im Oktober 2014 die Genehmigung erteilt, dass die Flughafengesellschaft FBB auf Grund von Bauarbeiten an der Nordbahn des BER ab dem 02.05.2015 die neue Südbahn des BER temporär in Betrieb nehmen darf. Seit über 12 Monaten war immer wieder im Gespräch, dass die Inbetriebnahme der Südbahn nicht oder nur erfolgen darf, wenn die Anwohner mit dem entsprechendem Schallschutz ausgestattet sind oder waren. Seit vielen Monaten hat diese Frage unter anderem im BER-Sonderausschuss des Landtages Brandenburg immer wieder eine Rolle gespielt.
Es ist unstreitig, dass aktuell maximal 10 % der ca. 4.000 Betroffenen Schallschutz haben, trotzdem hat die Landesregierung die Inbetriebnahme der Südbahn genehmigt. Unabhängig von dem Vorliegen von Schallschutz stellt sich nunmehr die Situation dar, dass Bürgerinnen und Bürger, die in der „neuen Einflugschneise der Südbahn“ liegen, mitteilen, dass die Flugzeuge sehr niedrig reinkommen und angeblich Flughöhen unter 300 m aufweisen. Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage bestätigt dies nun.
Zitat Landesregierung: “ […] Damit lassen sich die durchschnittlichen Flughöhen für landende Flugzeuge abhängig von der Entfernung zur Aufsetzzone ermitteln.
Für Blankenfelde im Bereich der Karl-Liebknecht-Straße ergibt sich danach eine Flughöhe von ca. 256 m. Dahlewitz liegt südlich der sog. Anfluggrundlinie und wird bei Landungen nicht direkt überflogen. Für Eichwalde im Bereich der S-Bahntrasse ergibt sich eine Flughöhe von ca. 340 m und für Schulzendorf im Bereich der Karl-Liebknecht-Straße von ca. 300 m.“
Die prognostizierten Flughöhen können unter diesem Link für jeden Ort abgerufen werden.
Dies sind wohlgemerkt die prognostizierten „durchschnittlichen“ Flughöhen. Die Anwohner liegen also richtig, wenn sie annehmen, dass die Flugzeuge ihre Wohngebiete oft im Tiefflug unter 300 m überqueren. Auch die Landesregierung hat bestätigt, dass ihr dies bekannt ist.
Wer die Flughöhen individueller Flüge überprüfen will, könne dies mit einem Computerprogramm tun, so die Landesregierung. Dieses ist unter diesem Link verfügbar. Aus unserer Sicht ist der Flugrouten-Radar der Berliner Morgenpost jedoch einfacher zu handhaben als das von der Landesregierung angegebene Programm und muss auch nicht erst installiert werden.
Antwort der Landesregierung auf Kleine Anfrage „Höhe der Flugzeuge über den Wohngebieten“