2014 beschlossene Schulamtsreform abgewickelt – erstaunliche Parallelen zur geplanten Kreisgebietsreform
Die Landesregierung ignorierte in den „Dialogen“ jede Kritik an der geplanten Kreisgebietsreform
Erst 2014, Monate vor der Wahl wurde die Schulamtsreform auf Antrag der rot-roten Landesregierung von der rot-roten Mehrheit im Landtag beschlossen. Anfang 2016 wurde die Reform wieder abgewickelt. Sie stellte sich als großer Fehler heraus.
Doch auch aus Fehlern kann man lernen. Was waren die Beweggründe für die Einführung der Reform? Im 2014 von der Landesregierung gestellten Antrag lesen wir Folgendes:
„Verschlankung der Verwaltungsstrukturen zur Steigerung der Effizienz von Verwaltungshandeln […]
Bündelung von Aufgaben, die Optimierung von Geschäftsabläufen und die Vermeidung von Parallelarbeit […]
nach den Grundsätzen der Verwaltungsmodernisierung […]
Vereinheitlichung von Geschäftsprozessen im Sinne einer Standardisierung […]
ergeben sich personelle Synergieeffekte, ohne dass die in der unteren Schulaufsicht augenblicklich bestehende Anzahl von 52 Schulrätinnen und Schulräten verringert wird.“
Verschlankung, Bündelung, Optimierung, Vereinheitlichung, Synergieeffekte – dazu Einsparungen, ohne dass es zu einem Personalabbau kommt. Kommen uns diese Floskeln nicht bekannt vor? Selbstverständlich! Es sind natürlich exakt die gleichen, mit denen auf den Dialogveranstaltungen zur Kreisgebietsreform oder dem Reformkongress in Cottbus um sich geworfen wurde. Doch die Parallelen hören dabei nicht auf. Auch bei der Schulamtsreform gab es lange im Voraus heftigen Widerstand und Kritik sowohl aus der Opposition als auch von den direkt Betroffenen. Eine kleine Auswahl:
Kämpferische Lehrer in der Lausitz-Arena – Lausitzer Rundschau 23.11.2012
Experten kritisieren Schulamtsreform – MOZ 10.01.2014
Breite Ablehnung der Schulaufsichtsreform in Landtagsanhörung – Städte- und Gemeindebund Brandenburg
Doch die Kritik wurde damals vom Ministerpräsidenten Platzeck persönlich weggewischt:
„Ein wichtiger Grund für die Reform der Schulämter ist die demografische Entwicklung: Die Bevölkerung im Land nimmt bis zum Jahr 2030 voraussichtlich um zwölf Prozent ab, die Zahl der Geburten wird von derzeit 18.000 auf rund 10.000 zurückgehen. […]
Zugleich ändern sich in den kommenden Jahren die finanziellen Rahmenbedingungen für unser Land: Transferleistungen von Bund und EU werden über 20 Jahre nach der Wende spürbar sinken. […]
Meine Regierung hat bereits im Jahr 2009 in ihrer Koalitionsvereinbarung festgelegt, die Schulämter zu evaluieren und neu zu organisieren. Vor der Entscheidung zur konkreten, künftigen Struktur der unteren Schulaufsicht haben Fachleute Struktur und Aufgaben über zwei Jahre gründlich analysiert. […]
Sie sehen, kein Schnellschuss, sondern eine wohl überlegte Entscheidung. […]
Mit der Zentralisierung und der Verringerung der Standorte können wir Aufgaben effektiver bündeln, die Leistungsfähigkeit verbessern und eine effiziente und zukunftssichere Schulaufsicht schaffen.“
Wieder beschleicht uns das Gefühl, diese Argumente schon zu kennen. Es sind die gleichen, mit denen heute Innenminister Schröter jede Kritik zur Kreisgebietsreform abbügelt. Das gescheiterte Vorgehen der Schulamtsreform wird einfach wiederholt. Das Ergebnis wird wohl ebenfalls das gleiche sein – nur diesmal mit erheblich größeren Kosten.
Fazit: Rot-Rot hat aus den Fehlern der Schulamtsreform nicht gelernt, sondern wiederholt sie exakt. Doch wie sagte schon der Sozial- und Politikwissenschaftler Karl Deutsch: „Macht ist die Fähigkeit, nicht lernen zu müssen.“ Möglicherweise würde es nicht nur Brandenburg guttun, wenn die SPD eine Legislaturperiode in der Opposition zubringt, sondern auch der SPD selbst.