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Millionenschaden: LKW-Kartell zockte Brandenburg ab!

17.01.2017 | Andere

Millionenschaden in Brandenburg durch LKW-Kartell – Kleine Anfrage von Iris Schülzke bringt Landesregierung in Bewegung und Millionen an Schadensersatz

In den Jahren 1997 bis 2011 bildeten eine Reihe von LKW-Anbietern ein Kartell. Teilnehmer des Kartells waren unter anderem: Daimler, Iveco, DAF, MAN, Scania und Volvo/Renault. Sie trafen illegale Absprachen, gemeinschaftlich überhöhte Preise festzulegen – was sie auch 14 Jahre lang unbemerkt taten. Erst 2011 zeigte sich MAN als Teil dieses Kartell selbst an, vermutlich im Sog des bekannt gewordenen Feuerwehrfahrzeuge-Kartells.

Die Unternehmen wurden 2016 zu hohen Strafen verurteilt, zudem gibt es einen 2,9 Milliarden schweren Fonds für die Anmeldung von Erstattungsansprüchen. Die Einkaufspreise wurden 10–20 % überteuert angesetzt, was heute als Schaden geltend gemacht werden kann, wenn der LKW mehr als 6 t Gesamtgewicht hat und in der Zeit von 1997–2011 beschafft worden ist.

Grundlage für die Anmeldung von Schadensersatz ist das EU-Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).  Dieses Gesetz macht es möglich, dass ALLE Käufer oder Leasingnehmer im betreffenden Zeitraum ihre Ansprüche geltend machen können. Es gilt die Beweislastumkehr, also muss der Lieferant beweisen können, dass kein Anspruch besteht – nicht der Betroffene, dass ein Anspruch besteht. Durch die Selbstanzeige sind Schadensersatzforderungen damit sichere Forderungen, die eben nur angemeldet werden müssen. Das gilt nicht nur für das Land Brandenburg und die Landesbetriebe, das gilt auch für Kommunen.

Doch BVB/FREIE WÄHLER stellte keine Aktivitäten fest, dass diese Schadensersatzansprüche auch tatsächlich eingefordert werden. So hakte die Landtagsabgeordnete Iris Schülzke mit einer Kleinen Anfrage nach. Die Antwort ergab, dass allein die Landesbetriebe Forst, Polizei und Landesschule im fraglichen Zeitraum 22 schwere LKWs der Kartellmitglieder gekauft haben. Hinzu kommen 113 LKWs für den Landesbetrieb Straßenwesen und Zuschüsse des Landes für 185 kommunale Feuerwehrfahrzeuge (Antwort auf Fragen 1 und 3). Somit dürfte der Gesamtschaden weit im Millionenbereich liegen. 

Obwohl das Urteil schon ein halbes Jahr her ist, hat die Landesregierung jedoch noch keine Forderungen auf Schadensersatz angemeldet (Antwort auf Frage 4). Zu den Fahrzeugen, die in kommunalem Besitz sind, liegen der Landesregierung keine Informationen vor, ob die Gemeinde dies getan hat (Antwort auf Frage 5). Doch zumindest prüft man nun in den Ministerien, wo denn alles Ansprüche bestehen. Somit wird unser „Nachbohren“ dem Land wohl einige Millionen an Schadensersatzansprüchen aus dem Kartell einbringen.

Unsere Forderung: Die Landesregierung muss endlich die Schadensersatzansprüche anmelden. Zudem sind die Kommunen in einem Rundschreiben anzuweisen, dies ebenfalls zu tun, samt einer Anleitung wie und wo entsprechende Ansprüche zu stellen sind. Die an das Kartell zu viel gezahlten Millionenbeträge sind hart erarbeitete Steuergelder der Brandenburger Bürger, ihre Rückforderung darf nicht aufgrund von Unwissen oder Behäbigkeit der Landes- oder Kommunalverwaltung aufs Spiel gesetzt werden.

Wir werden am Thema dranbleiben und zu gegebener Zeit wieder nachbohren, ob die Landesregierung und die Kommunen die Möglichkeiten des Schadensersatzes vollständig genutzt haben.

Antwort Landesregierung auf Kleine Anfrage „LKW-Kartell“

Presseecho:
Millionenschaden – Illegales Lkw-Kartell zockt Brandenburg ab – MAZ 17.01.2017

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