Weitere Aufklärungsverhinderung im Bauamtsleiter-Skandal in Panketal
Prüfungstermin kurzfristig abgesagt: neue Verzögerung offenbar bis nach der Bürgermeisterwahl
Mediales Schweigen wirft neue Fragen auf
Seit der Pressemitteilung vom 25. März (s.u.) haben sich neue Auffälligkeiten ergeben, die den Eindruck weiter verdichten, dass die Aufklärung des Bauamtsleiter-Skandals mindestens bis nach der Bürgermeisterwahl verzögert werden soll.
Die Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim hatte gegenüber dem Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt (RGPA) deutlich gemacht, dass sie eine Herausgabe der angeforderten Unterlagen nicht erzwingen wird. Zugleich stellte sie jedoch einen Vor-Ort-Termin in Aussicht, bei dem das RGPA im Panketaler Rathaus Akteneinsicht hätte nehmen können.
Der für die vergangene Woche angesetzte Prüfungstermin wurde jedoch kurzfristig von Bürgermeister Maximilian Wonke (SPD) abgesagt, ohne dass hierfür konkrete Gründe benannt wurden. Weitere Termine sollen nun angeblich erst nach der Bürgermeisterwahl am 19. April möglich sein.
Statt die Prüfung durch einen Stellvertreter zu ermöglichen (was gängige Praxis ist) oder auf anderem Wege zu gewährleisten, dass die erhobenen Vorwürfe zeitnah aufgeklärt werden können, wurde der Termin abgesagt. Dieses Vorgehen trägt nicht zur Entkräftung der Vorwürfe bei, sondern verstärkt im Gegenteil den Eindruck, dass eine sachgerechte Prüfung des Vorgangs bewusst behindert und hinausgezögert wird. Gerade weil es um den Verdacht erheblicher rechtswidriger Zahlungen im Zusammenhang mit dem Ausscheiden des früheren Bauamtsleiters geht, wäre eine zügige, vollständige und transparente Prüfung das Gebot der Stunde.
Hinzu kommt, dass die lokale Presse trotz mehrerer Gremienanfragen, Hinweise und Mitteilungen bis heute keinen einzigen Beitrag zu diesem Vorgang veröffentlicht hat. Gerade im Vorfeld der Bürgermeisterwahl hätten die Bürger jedoch ein berechtigtes Interesse daran, von einem solchen Sachverhalt und dem Umgang der Verwaltung mit den erhobenen Vorwürfen zu erfahren. Das vollständige Schweigen der lokalen Presse zu diesem Vorgang steht in einem auffälligen Missverhältnis zur wiederholten Aufbereitung anderer politischer Themen. Eine solche Selektivität ist geeignet, den Eindruck zu erwecken, dass besonders belastende Vorgänge rund um den Amtsinhaber bewusst aus dem öffentlichen Fokus gehalten werden sollen.
Auch das Nichteingreifen und Verzögern der Kommunalaufsicht unter Verweis auf den laufenden Wahlkampf vertiefen diesen Eindruck.
Die skandalösen Verhältnisse und das Hinhalten wichtiger Prüfungsbehörden untergraben das Vertrauen in einen funktionierenden Rechtsstaat. Zusätzlich wird dies dadurch verschärft, dass lokale Medien bewusst wegsehen und über dieses wichtige Thema nicht berichten.
BVB / FREIE WÄHLER sieht sich deshalb in der Forderung nach vollständiger Aufklärung und einer unabhängigen Prüfung weiterhin bestätigt. Die Bürger haben einen Anspruch darauf, zu erfahren, ob mit öffentlichen Mitteln ordnungsgemäß umgegangen wurde und ob Kontroll- und Prüfmechanismen in Panketal und im Landkreis Barnim tatsächlich funktionieren.
Verschleierte Abfindungszahlung in Panketaler Gemeindeverwaltung?
Prüfungsarbeit des Rechnungsprüfungsamtes wird behindert
Kommunalaufsicht deckt Parteifreund wegen „Wahlkampfphase“
Barnimer Landrat und Panketaler Bürgermeister mauern
BVB / FREIE WÄHLER fordert eine Sonderprüfung durch das Brandenburger Innenministerium, um das Zusammenwirken zwischen Barnimer Kommunalaufsicht und Panketaler Gemeindeverwaltung zur Behinderung der Prüfungen des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes (RGPA) rund um die vermutlich rechtswidrige Zahlung einer Abfindung mit anschließender Freistellung unter Umgehung der Gemeindevertretung genau unter die Lupe zu nehmen.
Zum Hintergrund
Im Jahr 2019 verließ überraschend der damalige Bauamtsleiter K die Panketaler Gemeindeverwaltung. Erklärungen zu seinem Fortgang oder eine öffentliche Verabschiedung nach 15 Jahren gab es nicht. Später erfolgte die Neueinstellung einer neuen Bauamtsleiterin (SPD) auf dieser Stelle. Die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER Panketal forderte Akteneinsicht zu den Umständen des Ausscheidens das Bauamtsleiters und eine erhöhte Transparenz hinsichtlich der Neueinstellung. Mit Blick auf das Ausscheiden des bewährten und zuverlässigen Bauamtsleiters K sollte geklärt werden, ob es Abfindungszahlungen gab. Denn diese hätten durch die Gemeindevertretung gebilligt und im Haushalt ausgewiesen werden müssen. Bzgl. der Neueinstellung wurden aufgrund offensichtlicher Interessenkonflikte Akteneinsichtsrechte geltend gemacht, die jedoch Bürgermeister Maximilian Wonke (SPD) ablehnte. Die auf Akteneinsicht gerichtete Klage von BVB / FREIE WÄHLER Panketal vor dem Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht ging verloren (letzte Entscheidung erging Ende 2025), weil das Gericht keine Anhaltspunkte für Interessenkonflikte gesehen haben will. Hinsichtlich des Bewerbungsverfahrens stellte man auch darauf ab, dass sämtliche Unterlagen sehr zeitnah nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens einer Löschung zugeführt wurden.
Weitere Erkenntnisse im späteren Verlauf
Im Nachgang lässt sich eine sehr verwaltungsfreundliche Auslegung der Rahmenbedingungen konstatieren, wobei wesentliche Teile des Arbeits- und Haushaltsrechts außer Acht gelassen wurden. Im Laufe des Verfahrens verdichten sich bis heute die Hinweise, dass neben einer Abfindung eine mehrmonatige Freistellung gewährt wurde. In Summe ergäben sich so ca. 80.000 bis 100.000 Euro an Zahlungen, ohne dass der Gemeinde eine Gegenleistung zugeflossen ist. Die Gewährung dieser Vorteile wäre damit eindeutig rechtswidrig, weil der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst nur unter engsten Voraussetzungen solche Zahlungen gestattet, in der Regel, wenn sie zur Beilegung eines Streits erforderlich waren. Zudem müssen außerplanmäßige Zahlungen durch die Gemeindevertretung gebilligt und im Haushalt abgebildet werden. Sofern zwischen dem ehemaligen Bauamtsleiter und der Gemeindeverwaltung ein Vergleich geschlossen wurde, hätte dieser gemäß den Bestimmungen der Hauptsatzung ebenso einer Zustimmung der Gemeindevertretung bedurft (ab 5.000 Euro).
Prüfung durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt wird behindert
André Meusinger ist seit Juli 2024 Mitglied im Rechnungsprüfungsausschusses des Landkreises Barnim. Aufgrund der neuen Erkenntnisse wandte sich die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER Panketal an das kreisliche Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt mit der Bitte um Prüfung und Einschätzung. Denn dieses verfügt über weitergehende Akteneinsicht- und Vorlagerechte. Dieses leitete ein Prüfverfahren ein, im Rahmen dessen es vom Bürgermeister der Gemeinde Panketal die Vorlage der Unterlagen forderte. Hierzu ist das RGPA gemäß § 103 der Brandenburger Kommunalverfassung berechtigt. Dennoch verweigerte Wonke die Herausgabe und schlug stattdessen „ein vertrauliches Gespräch“ vor, welches das RGPA natürlich ablehnte, weil ein derartiges Vorgehen allen rechtsstaatlichen Grundsätzen widerspricht. Eine Zuleitung der Unterlagen wurde weiterhin abgelehnt. Hieraufhin wandte sich das RGPA an die Barnimer Kommunalaufsicht mit der Forderung, den Bürgermeister zur Herausgabe der Unterlagen aufzufordern. Die Kommunalaufsicht teilte mit, dass das RGPA zwar einen Anspruch auf Herausgabe habe, man aber ein Einschreiten für „unverhältnismäßig“ halte und nicht einsehen könne, warum in der „heißen Wahlkampfphase des Bürgermeisterwahlkampfs“ dieser Vorgang geprüft werden solle! Hiernach hat also die Kommunalaufsicht eine als berechtigt festgestellte Prüfung deswegen nicht unterstützt, weil sich der Parteifreund des Landrates, dem die Kommunalaufsicht untersteht, ebenfalls im Wahlkampf befindet.
Aktuelle Aufklärungsverhinderung
In der Sitzung des Barnimer Kreistages am 11. März stellte BVB / FREIE WÄHLER die mündliche Anfrage an den Landrat, auf welcher Rechtsgrundlage die Kommunalaufsicht ein Einschreiten ablehnt und wo im Brandenburger Kommunalrecht eine „Wahlkampf-Schonfrist“ für Aufsichtsbehörden vorgesehen sei. Ebenfalls wollte die Kreistagsfraktion wissen, welche anderen effektiven Mittel zur Auskunftserlangung geprüft worden sind und wie sichergestellt wird, dass das gesetzlich verankerte Prüfrecht des RGPA gewahrt wird. Der Landrat konnte bzw. wollte dies nicht beantworten. Den Vorschlag, den Leiter der Kommunalaufsicht sprechen zu lassen, lehnte er ab und verwies auf eine schriftliche Beantwortung binnen einer Woche. Die Antwort steht bis heute – 2 Wochen später – aus. In der Sitzung der Panketaler Gemeindevertretung am 24. März war Bürgermeister Wonke – wie schon zuvor der Landrat – ebenfalls nicht bereit, entsprechende, detaillierte Fragen von BVB / FREIE WÄHLER und Nachfragen der CDU zu beantworten. Stattdessen verwies er auf die Verwaltungsgerichtsverfahren, die jedoch mit den Ermittlungen und Prüfungen des RGPA nicht zu tun haben. Denn letztere sind weitergehend, bestehen unabhängig und jederzeit.
Kollusives Zusammenwirken von Aufsichtsbehörde und Gemeindeverwaltung zur Behinderung gesetzlich verankerter Prüfrechte zur Deckung beider SPD-Kandidaten
Die Situation ist klar: Die Kommunalaufsicht, die dem Landrat (SPD) untersteht und der sich selbst im Wahlkampf befindet, behindert die Prüfung des RGPA gegenüber dem Bürgermeister von Panketal (SPD) und verweist dabei skandalöserweise offen auf dessen laufenden Wahlkampf, so als ob das ein legitimer bzw. legaler Schonungsgrund wäre. Der zu prüfende Bürgermeister verweigert gleichzeitig die gesetzlich vorgeschriebene Auskunft und Herausgabe von Akten und versucht, das Thema über den Wahlkampf hinaus zu verzögern. Durch das offenkundig abgestimmte Vorgehen von SPD-geführter Kreis- und Gemeindeverwaltung wird so die Aufklärung eines vermutlich rechtswidrigen Umgangs mit Steuergeldern verhindert. Die Aufsichtsbehörde stellt dabei parteipolitische Interessen über ihre gesetzliche Kontrollpflicht. Gleichzeitig werden Mitwirkungspflichten der Gemeindevertretung und Transparenzregeln im Haushalt verletzt. Insgesamt handelt es sich um ein deutlich rechtsstaatswidriges Vorgehen auf mehreren Ebenen. Der erwartbare Einwand der SPD, es gehe um einen Vorgang von vor mehreren Jahren, ist nicht nur irreführend, sondern auch sachlich falsch. Die Versuche, Auskünfte zum Bauamtsleiter-Skandal zu erhalten, scheiterten erst Ende 2025. Die anschließende Prüfung des RGPA reicht bis in die Gegenwart. Eine weitere erwartbare Ablenkung seitens der SPD wird lauten, dass man dem RGPA ja Akteneinsicht in den Räumen der Gemeindeverwaltung angeboten habe. Auch dies verfängt nicht. Denn es liegt am RGPA, zu entscheiden, in welcher Form es die Prüfung vollzieht. Fordert es die Übermittlung der Akten, ist der zu Prüfende hierzu verpflichtet. Das RGPA entscheidet, wo und wie es die Prüfung durchführt und nicht der zu Prüfende. Dies ist ein allgemeiner Prüfungsgrundsatz. Wieso wurde über diesen Vorgang bislang kaum von lokalen Medien berichtet? Es ist bemerkenswert, dass andere Themen als relevanter angesehen wurden, etwa angebliche, kleine Verstöße bei Wahlplakaten, statt über einen vermutlich schweren Fall rechtswidriger Mittelverwendung, Aktenvernichtung und politisch motivierter Kontrollverweigerung der Kommunalaufsicht zu berichten. Es handelt sich zudem um dieselbe Kommunalaufsicht, die die rechtswidrige Auftragsvergabe im Fall „Haus am Stadtsee“ in Eberswalde zunächst kritisch bewertet und nun in Wahlkampfzeiten eine vollständige Kehrtwende vollzogen hat, um den Landrat entgegen ihrer Neutralitätspflicht politisch zu unterstützen.
Was nun folgen muss
BVB / FREIE WÄHLER fordert eine Sonderprüfung durch das Brandenburger Innenministerium. Aufgrund der offensichtlichen, parteipolitischen Verquickung kann eine rechtsstaatskonforme Prüfung zumindest dieses Vorganges angesichts der skandalösen Aussagen der Kommunalaufsicht (keine Prüfung, weil Wahlkampf) vor Ort nicht erwartet werden. Eine weitere Vertuschung ist nicht akzeptabel. Das bisherige Vorgehen stellt grobe Angriffe auf rechtsstaatliche Verfahrensabläufe dar. Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch auf maximale Transparenz und Aufklärung.



