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Abriss bedeutet Rückzahlung von Fördergeldern

27.02.2017 | Andere

Stopp Rathaus-Neubau: Abriss bedeutet Rückzahlung von Fördergeldern

BVB / FREIE WÄHLER weist im Schlussspurt des Bürgerentscheides „Stopp Rathaus-Neubau“ auf einen in der öffentlichen Diskussion durch die Stadtverwaltung leider vernachlässigten Aspekt hin. Sollte der Rathaus-Neubau nicht gestoppt werden, würde nicht nur ein gut erhaltenes, auch mit Geschichte ausgestattetes Bauwerk unnötig abgerissen werden, sondern es müssten auch Fördergelder zurückgezahlt werden.

Die Stadt hat das Gebäude in der Bürgermeisterstraße 25 für 1,4 Millionen Euro gekauft. Hierfür gab es 500.000 Euro Fördergeld unter der Bedingung, dass das Gebäude erhalten bleibt. Würden nun die Neubau-Pläne umgesetzt werden, müssten diese aus der Stadtkasse zurückerstattet werden. Schon dies zeigt, wie abenteuerlich das Unterfangen für Abriss und Neubau ist.

Ganz im Gegensatz zu den anderen Fördermitteln aus dem Programm ASZ II. Der Bürgermeister wird nicht müde, den Verlust von Fördergeldern zu behaupten, wenn der Neubau nicht erfolgt. Eine abwegige Spekulation. Denn die ASZ II-Förderrichtlinie des Bundesbauministeriums sieht als Förderbedingung nur die Lage eines Projekts, nicht aber eine Neuerrichtung vor.

Während der Bürgermeister also in unzutreffender Weise mit dem Verlust von Fördergeldern im Falle eines Nicht-Neubaus droht, ist das glatte Gegenteil der Fall: Die Stadt müsste Fördergelder zurückzahlen, wenn sie abreißt und neu baut. Zugleich ist es auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht höchst fragwürdig, eine Immobilie, deren Kaufpreis bei 1,4 Millionen Euro lag, einfach abzureißen und somit ihren Wert buchhalterisch zu vernichten.

Den Initiatoren des Bürgerentscheides ist es sehr wichtig, die Öffentlichkeit über diese frappierenden Unterschiede aufzuklären. Deshalb bedeutet eine JA-Stimme am 5. März nicht nur JA zum Erhalt der bestehenden Bausubstanz, sondern auch ein JA zum Verbleib der Fördergelder bei der Stadt.

Péter Vida

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