Schallschutz am BER: Müssen wir wirklich hunderte von Fällen hier im Ausschuss vortragen, um endlich zu Lösungen zu kommen?
Jahrelanges Ringen um geeigneten Schallschutz kommt nur zu einer für die Betroffenen akzeptablen Lösung, wenn der Fall im Sonderausschuss BER öffentlich dargestellt und diskutiert wird. Zur Fortsetzung der Anhörung des Sonderausschusses BER sowie weiteren Sitzung am 13.02.17:
Das Schallschutzprogramm am BER läuft auf dem Papier seit 2008 und hätte eigentlich spätestens bis zur geplanten Eröffnung des BER im Jahr 2012 alle rund 26.000 Häuser von Betroffenen mit noch vielen Menschen, die darin leben, schützen müssen. So die Idee des Planfeststellungsbeschlusses mit der Auflage an die FBB GmbH, einen guten Schallschutz umzusetzen. Das ist aber nur die Theorie.
Der Flughafen kommt nicht aus dem Knick, wie auch den Schallschutzberichten der FBB GmbH zu entnehmen ist. Die FBB GmbH hat in den letzten Jahren den Bürgern immer wieder vorgeworfen, sie würden den Schallschutz obstruieren. In Wirklichkeit ist es umgekehrt! Der Flughafen tut alles, um keinen oder so wenig wie möglich Schallschutz umsetzen und bezahlen zu müssen – mit dem alleinigen Ziel, einen möglichst billigen Schallschutz zu realisieren.
Zwischenzeitlich wurde noch der Wechsel von den Kostenerstattungsvereinbarungen (KEV) auf die Anspruchsermittlungen (ASE) vorgenommen, denn bei den KEV hatten die betroffenen Bürger noch die Möglichkeit, dem von der FBB GmbH unterbreiteten Angebot zuzustimmen oder eben auch nicht. Das führte dazu, dass die große Mehrheit wegen Ungereimtheiten oder systematischer Mindergewährung von Schallschutz nicht unterschrieben hat. Danach hieß es eben nicht mehr Kostenerstattungsvereinbarung, sondern nur noch ASE – mit dem Ziel, trotzdem endlich einen Fortschritt ausweisen zu können, wenn auch nur auf dem Papier. Denn die ASE müssen nicht mehr von den Bürgern unterschrieben werden. Also regierungsamtlich erlaubter Betrug am Bürger – nur noch „Vogel friss oder stirb“!
Zudem wird ja hier in Berlin und Brandenburg den Bürgern zur Durchsetzung ihres Schallschutzanspruches nach Planfeststellungsbeschluss ohnehin kein rechtsstaatliches Verfahren angeboten wie anderswo – bspw. in Frankfurt Main, denn hier erfolgt die Bearbeitung der Ansprüche nicht durch eine Behörde, gegen deren Bescheide man im Zweifel Widerspruch einlegen und diese ggf. vor Gericht überprüfen lassen kann. Nein, hier werden die Bürger erst gar nicht mit amtlichen Bescheiden versehen, sondern mit lapidaren ASE der Flughafengesellschaft. Widerspruch!? Was ist das?
Trotzdem geht es beim Schallschutz nicht wirklich voran – lediglich die Quote der mit Papier bedachten Betroffenen – ASE – steigt, nicht aber der wirklich umgesetzte Schallschutz. Anspruchsberechtigt sind rund 26.000 Wohneinheiten, für 20.517 davon wurden bereits Anträge auf Schallschutz gestellt, aber nur bei 118 WE wird eine komplette bauliche Umsetzung inkl. erfolgter Kostenerstattung ausgewiesen (vgl. Monatsbericht 1/2017 der FBB GmbH zum Schallschutz). Das sind bezogen auf die Zahl der Antragsteller gerade einmal 0,91 % und bezogen auf die Zahl der anspruchsberechtigten WE 0,45 %.
Die FBB GmbH brüstet sich mit Zahlen, die nichts als eine leere Abarbeitung der ASE darstellen, aber eben alles andere als eine Umsetzung des Schallschutzes bei den Menschen.
Tausende, wenn nicht zehntausende Bürger setzen den Schallschutz wegen Konflikten um zu wenig oder ungeeigneten Schallschutz laut ASE mit der FBB GmbH nicht um, weil es viele Unklarheiten und Unsicherheiten gibt. Es geht schließlich um das eigene Haus, in dem man wohnt und das eigene Leben!
Deshalb hat Christoph Schulze vom Netzwerk der Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen / Freie Wähler als einziger parteiunabhängiger Landtagsabgeordneter im Sonderausschuss BER nach jahrelangem Kampf diese Anhörung im Sonderausschuss BER erwirkt. Damit können endlich exemplarische Fälle öffentlich gemacht werden, die betroffen machen und das Ausmaß des Schallschutzbetrugs endlich erkennbar werden lassen.
UND WAS PASSIERT?
Jeder vorgetragene Fall ist eine Katastrophe, selbst die von der FBB GmbH aufgerufenen Fälle illustrieren die teils haarsträubenden Odysseen der betroffen Bürger – und gerade hier hätte man doch die Vorstellung von mustergültigen Fällen erwartet!
„Die Umsetzung des Schallschutzprogramms durch die FBB GmbH ist ein einziger Skandal“, so abschließend Christoph Schulze.
Auf Nachfrage stellte Herr Wagner als Chef des „Schallschutzes“ der FBB GmbH auch den Sachstand zu den bereits am 23.01.17 – dem ersten Teil der Anhörung – behandelten Fällen dar. Daraus ging hervor, dass man sich schwer tut, zu Lösungen zu kommen – obgleich solche im Lichte der öffentlichen Ausschussberatung am 23.01.17 bereits in Aussicht gestellt wurden. „Leider können sich die betroffenen Bürger offenkundig alles andere als darauf verlassen, dass ihre Fälle schnell bearbeitet und gelöst werden, dass sie also ihr Recht bekommen“, so Christoph Schulze dazu. Dazu bedarf es erst des Schrittes, dass die Fälle öffentlich werden – in diesem Fall in einer Anhörung im Sonderausschuss BER des Landtags Brandenburg, so dass jeder die Ungerechtigkeit sehen kann, mit der die FBB GmbH bei der Umsetzung des Schallschutzprogramms systematisch zum Nachteil der Betroffenen vorgeht.
Deshalb stellte Christoph Schulze im Sonderausschuss auch die Frage: „Müssen wir wirklich hunderte von Fällen hier im Ausschuss vortragen, um endlich zu Lösungen zu kommen?
In der Konsequenz fordert er nun die betroffenen Menschen auf, sich noch mehr als bisher an ihn zu wenden, um ihre Fälle vor den Sonderausschuss, damit ins Licht der Öffentlichkeit und auf diesem Wege einer Lösung näherzubringen.