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Wind-Nichteignungsgebiet Schlaubetal

11.05.2017 | Andere

Kleine Anfrage: Landesregierung uneinsichtig – Trotz zahlreicher geschützter Arten wird direkt neben dem Naturpark Schlaubetal ein Windpark geplant


Die Fotomontage der Bürgerinitiative „Gegenwind aus dem Schlaubetal – Kein Windpark in Mixdorf!“ zeigt die Situation zwischen Mixdorf und Grunow, wenn der Windpark mit den angekündigten 230-Meter-Anlagen gebaut wird. Die Windräder rechts würden direkt an den Naturpark Schlaubetal und das Vogelschutzgebiet „Oberes Demnitztal“ grenzen.

Von der Regionalen Planungsgemeinschaft „Oderland-Spree“ wurde direkt angrenzend an den Naturpark Schlaubetal und das Naturschutz- und Vogelschutzgebiet „Oberes Demnitztal“ ein Windeignungsgebiet ausgewiesen – jeweils ohne den geringsten Abstand. In Brandenburg mag dies rechtlich erlaubt sein. Dass es aber nicht logisch ist, zeigen die folgenden Antworten der Landesregierung auf unsere kritische Kleine Anfrage nach den in den beiden Gebieten vorkommenden geschützten Arten:

„Im Naturschutzgebiet ,Oberes Demnitztal‘ ist ein Kranich-Brutvorkommen bekannt. Der Schutzbereich beträgt 500 m.“ (Antwort der Landesregierung auf Frage 2)

Im Naturpark Schlaubetal kommen folgende Brandenburg-TAK-relevante Vogelarten regelmäßig vor:
Seeadler – 3 km Schutzbereich, 3 – 6 km Restriktionsbereich,
Wanderfalke – 1 km Schutzbereich,
Schwarzstorch – 3 km Schutzbereich, 3 – 6 km Restriktionsbereich,
Fischadler – 1 km Schutzbereich, 1 – 4 km Restriktionsbereich,
Rohrweihe – 0,5 km Schutzbereich,
Weißstorch – 1 km Schutzbereich, 1 – 3 km Restriktionsbereich,
Kranich – 0,5 km Schutzbereich,
Rohrdommel – 1 km Schutzbereich,
Zwergdommel – 1 km Schutzbereich,
Graureiher – 1 km Schutzbereich.“

Im Naturpark kommen die Fledermausarten Großer Abendsegler, Kleinabendsegler, Zwergfledermaus und Rauhautfledermaus vor. Von diesen Arten sind Wochenstuben innerhalb des Naturparks
nachgewiesen. Nach TAK beträgt der Schutzbereich um die Wochenstuben 1000 m und der Restriktionsbereich 3000 m.“ 
(Antwort der Landesregierung auf Frage 4)

Wir stellten die konkrete Frage „Wie schätzt die Landesregierung aufgrund der Antworten auf die Fragen 2 und 4 die Wahrscheinlichkeit ein, dass die Flächen der Windeignungsgebiete aufgrund nahegelegener geschützter Arten teilweise oder vollständig für Windkraftanlagen unzulässig sind?“. Die Landesregierung redet um den heißen Brei herum: „Die Genehmigungsfähigkeit einzelner Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) kann erst im Genehmigungsverfahren geprüft werden.“ (Antworten der Landesregierung auf Frage 5 und 8). Bei diesem Verfahrensschritt wurden jedoch bereits Hunderttausende von Euro in die Planung investiert.

Trotz dieser von der Landesregierung selbst vorgetragenen Fakten fällt bei der Landesregierung nicht der Groschen. Das direkt an den Lebensraum zahlreicher geschützter und von Windkraft bedrohter Arten angrenzende „Windeignungsgebiet“ ist offensichtlich eine Fehlplanung, die mit dem Artenschutz nicht vereinbar ist. Ganz zu schweigen davon, dass Anwohner und der Tourismus im Schlaubetal Schaden nehmen würden. Es hat sich bereits die Bürgerinitiative „Gegenwind aus dem Schlaubetal – Kein Windpark in Mixdorf“ gegründet. Die Gruppe BVB / FREIE WÄHLER sichert den Anwohnern, Bürgerinitiativen und Naturschützern Unterstützung aus dem Landtag zu, um die geplanten Windkraftanlagen zu stoppen.

Der Landtagsabgeordnete Péter Vida (BVB / FREIE WÄHLER) hierzu: „Das Windeignungsgebiet Mixdorf-Grunow ist eines der besten Beispiele dafür, was in Sachen Windkraft in Brandenburg alles schief läuft. Trotz Überkapazitäten wird den Subventionen hinterhergelaufen und stur weiter genehmigt und gebaut – ohne Rücksicht auf Artenschutz, Landschaftsschutz, Tourismus, Anwohner oder die explodierenden Stromkosten im ganzen Land.“

Noch seien die Planungen zum Windpark nicht besonders weit fortgeschritten. Anträge auf Genehmigung seien noch nicht eingetroffen, so die Landesregierung. Péter Vida warnte jeden Projektierer und Investor ausdrücklich davor, Geld in die Planung von Windkraftanlagen in den Windeignungsgebieten 50 (Schneeberg) und 61 (Mixdorf-Grunow) zu stecken. Selbst wenn es trotz der Fakten zu einer Genehmigung kommt, wird eine Unzahl von Einsprüchen und Klagen folgen. Angesichts der zahlreichen geschützten Arten im Umfeld wird dies mindestens zu einem Zusammenstreichen der Planung führen – oder gar zu einem kompletten Baustopp, selbst wenn die Anlagen schon genehmigt und halb fertiggestellt sind.

Antwort der Landesregierung auf Kleine Anfrage „Windparks am Naturpark Schlaubetal im Konflikt mit Artenschutz, Tourismus und Anwohnern“
Zur Petition: „Gegenwind aus dem Schlaubetal – KEIN WINDPARK IN MIXDORF!“

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