Seit 20 Jahren wurde in ganz Nord- und Ostdeutschland einseitig auf eine einzige Energiequelle gesetzt, die zudem wetterabhängig ist: Windkraft. Es wurden massive Überkapazitäten aufgebaut, für die es gar nicht genug Verbraucher oder Fernleitungskapazitäten gibt. Wann immer nun der Wind kräftig weht, wird abgeregelt und die Windkraft-Betreiber für den „Verdienstausfall“ entschädigt.
RBB und andere Medien berichten nun, dass es 2019 wegen Überkapazitäten 123 Abregelungen von Windkraftanlagen in Brandenburg gab.
Tatsächlich entspricht diese Aussage nicht den Tatsachen. Die Situation ist noch erheblich schlimmer. Denn die Meldung bezieht sich auf eine Pressemitteilung von Mitnetz und dieses Unternehmen ist nur für die Lausitz zuständig. Abschaltungen beispielsweise in der Prignitz, der Uckermark oder der Nauener Platte sind in den Zahlen von Mitnetz gar nicht enthalten.
Tatsächlich dürfte die landesweite Zahl an Abschaltungen von Windkraftanlagen wegen Überkapazität wohl eher in der Größenordnung von 500 liegen. Ein Grund mehr, auf den subventionierten Aufbau weiter Windkraftüberkapazitäten zu verzichten. Und statt dessen beim Ausbau bedarfsgerecht auf Energiequellen zu setzen, die von anderen Wetterlagen abhängen. Oder als wetterunabhängige Reserve steuerbar sind. Etwa Photovoltaik und Erdgas.
Welche Folgen das hat? Bereits am Jahresanfang hatten viele kleine Stromanbieter die Preise im Schnitt um 5,4% erhöht. Nun ziehen auch die großen Anbieter nach – und das gleich mit 8,1%.
Die „Energiewende“ wird damit für die Bürger immer teurer. Denn Hauptgrund für die Erhöhungen des Strompreises: Die EEG-Umlage, die an die Betreiber von EEG-geförderten Anlagen (Wind, Solar, Biomasse…) ausgezahlt wird, stieg um 5%. Auch die Netzentgelte stiegen um 4%. Aus ihnen wird nicht nur der Unterhalt der Stromleitungen finanziert, sondern auch neue Fernleitungen, Anlagen zur Spannungs- und Frequenzstabilisierungen bei schwankender Einspeisung etwa bei wetterabhängigen Erzeugern. Sowie die weiter oben aufgeführten Schadensersatzzahlungen für zwangsweise abgeschaltete Überkapazitäten von EEG-geförderten Anlagen.
Zusammen machen EEG-Umlage und Netzentgelte ca. 45% der Stromrechnung aus. Hinzu kommen etwas über 1% Offshore-Umlage zur Entschädigung von (noch) nicht ans Stromnetz angeschlossenen Offshore-Windkraft-Anlagen. Weitere ca. 22% sind Umsatz- und Stromsteuer. Somit besteht deutlich über die Hälfte der Stromrechnung inzwischen aus direkten und indirekten Kosten von Erneuerbaren Energien oder Steuern.