Gemeinde Weisen: Sieg für Bürgerinitiative und BVB / FREIE WÄHLER – Gericht bestätigt Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Abwahl des Bürgermeisters
Das Verwaltungsgericht Potsdam hat am 23. August der Bürgerinitiative „Weisen mit Schilde“ Recht gegeben und der Gemeindevertretung den Auftrag erteilt, das Zustandekommen des Bürgerbegehrens zur Abwahl des Bürgermeisters zu beschließen (VG 1 L 609/21).
Die Bürgerinitiative „Weisen mit Schilde“ reichte im April 2021 zahlreiche Unterschriften für ein Bürgerbegehren zur Abwahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters Robert Enge ein. Der Wahlleiter prüfte die Unterschriften und stellte das notwendige Quorum von 25 Prozent und damit die Zulässigkeit fest. Das Ergebnis der Prüfung leitete er zur Bestätigung an die Gemeindevertretung weiter.
Grundsätzlich ist die Bestätigung durch die Gemeindevertretung ein rein formaler Akt. Doch die Mehrheit der Gemeindevertreter verweigerte die Zustimmung, um damit den Bürgerentscheid zur Abwahl des Bürgermeisters zu verhindern. Scheinbar dachten fünf der neun Gemeindevertreter, sie hätten das Recht über den Ausgang eines zulässigen Bürgerbegehrens zu entscheiden und somit direktdemokratische Prozesse zu verhindern.
Doch das Verwaltungsgericht erteilte dieser klar rechtswidrigen Auffassung eine deutliche Absage. Das ist ein Erfolg für die Bürgerinitiative wie auch für die Landtagsfraktion BVB / FREIE WÄHLER. Die Landtagsabgeordneten Péter Vida und Matthias Stefke haben durch mehrfache Anfragen das kommunalpolitische Unrecht auf landesweiter Ebene aufgedeckt.
Vida dazu: „Das Gericht hat bestätigt, dass die BI im Recht ist und das Vorgehen der Gemeindevertreter rechtswidrig war. Dieser Fall zeigt aber auch deutlich, dass der Bürgerwille endlich gehört werden muss und Grundsätze der Kommunalverfassung einzuhalten sind. BVB / FREIE WÄHLER wird der BI beim weiteren Vorgehen beistehen.“
Wir erwarten, dass der Bürgerentscheid zeitnah durchgeführt und die rechtswidrige Blockade beendet wird.
Péter Vida, MdL
BVB / FREIE WÄHLER
Karl Zeranski
Sprecher BI Weisen mit Schilde
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