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Altanschließer: Land muss handeln!

25.05.2017 | Andere

Altanschließer warten auch eineinhalb Jahre nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf Rückzahlung – Land muss handeln

Ende 2015 fällte das Bundesverfassungsgericht eine richtungsweisende Entscheidung. Die Praxis der rückwirkenden Erhebung von Altanschließerbeiträgen ist Willkür und verfassungswidrig. Doch seitdem hat sich das Land – das diesen Verfassungsbruch mit seinen Gesetzen möglich machte – nicht für die Betroffenen eingesetzt. Nicht einmal ein einheitliches Vorgehen hat die Landesregierung angeregt.

Stattdessen herrscht in Brandenburg ein verwirrender Flickenteppich. Manche Abwasserzweckverbände zahlen freiwillig alles zurück und stellen auf ein verbrauchsabhängiges Gebührenmodell um. Andere zahlen nur bis zu einem bestimmten Datum zurück und wieder andere nur die nicht bestandskräftigen Bescheide. Viele Zweckverbände würden zurückzahlen und Rechtssicherheit schaffen. Doch sie haben nicht das Geld dafür. Aus finanziellen Gründen drohen so noch Zigtausende Prozesse, und Zigtausende Bürger verlieren ihren Glauben an den Rechtsstaat.

Im Interview stellte Péter Vida (BVB / FREIE WÄHLER) klar: Das Land muss endlich handeln und seinen finanziellen Beitrag zur Lösung des selbst geschaffenen Problems leisten. Nur einen Viertel des Schadens zu decken – und das auch nur über Kredite –, löst das Problem nicht. Der ehemalige Innenminister Ralf Holzschuher (SPD) wiegelte ab: Das Land sei nicht schuld, alles sei Schuld der Verbände und Kommunen. Péter Vida erinnerte ihn, dass er selbst und seine SPD es waren, die im September 2015 unseren Antrag auf ein verfassungsgemäßes Kommunalabgabengesetz abgelehnt haben. Am Ende musste Ralf Holzschuher eine Mitschuld des Landes eingestehen. Zu dem logischen Schluss, dass sich das Land dann wenigstens teilweise an der Übernahme des Schadens beteiligen muss, kam der SPD-Politker leider nicht.

Heute im Parlament: Altanschließer – Péter Vida im Interview

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