Website Preloader
Website Preloader

Altanschließer: Sieg vor dem OVG!

14.02.2016 | Andere

Oberverwaltungsgericht folgt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – Altanschließerbeiträge bald Geschichte 

Wir waren extra früher gekommen, um im Gerichtssaal des Oberverwaltungsgerichts noch einen Platz zu bekommen, denn das Urteil zu zwei Altanschließern aus Cottbus stand an – unter großer Beachtung von Öffentlichkeit, Presse und Abwasserzweckverbänden.

Der 11.02.2016 war ein kalter Tag. Leider ließ man uns nicht früher ins Gebäude. So mussten wir draußen bei Wind und Regen warten. Doch auch vor der Tür fühlten wir uns unerwünscht. Wir sollten von der Tür weg, wir könnten eventuell den Mitarbeitern im Weg stehen. Tatsächlich waren durch diese Tür in der Stunde des Wartens nur 5 Personen gegangen, die wir ohne weitere Ermahnung durchgelassen hatten. Richter und Angestellte hatten ihren eigenen Eingang, kaum jemand nutzte den Vordereingang.

Endlich war es so weit. Einzeln wurden wir auf Waffen durchsucht. Wenig überraschend hatte niemand eine solche dabei. Rund 150 Plätze waren gut gefüllt. Neben Péter Vida und unseren Fraktionsmitarbeitern und Mitgliedern machte sich die Politik rar. Ein Fraktionsmitarbeiter der CDU war anwesend, sonst fiel uns niemand aus dem Landtag auf. SPD, Linke, Grüne fehlten ebenso wie sämtliche führenden Köpfe der Landesregierung – eine unangemessene Geringschätzung des Themas, geht es doch um verfassungswidrige Gesetze, hunderttausende Bürger und hunderte Millionen Euro. Zumindest hatten wir so die gesamte Aufmerksamkeit der Presse.

Presseinterview RBB

Gerichtssaal des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg – Péter Vida im Interview mit dem RBB

Schon früh machten die Richter klar: Wenn nichts Sensationelles an dem Tag passiert, würden die Altanschließer diesen Prozess gewinnen. Es begann eine Reihe von Erläuterungen und Rechtfertigungen des Richters für die vorherige Rechtsprechung durch die lokalen Gerichte und das OVG selbst. Man arbeite nach den Gesetzen, die das Land erlassen hat. Ein klarer Fingerzeig auf einen Schuldigen: den Landtag und die Landesregierung.

Das Bundesverfassungsgericht habe seine Rechtsauffassung revidiert, den Vertrauensschutz verschärft. Es „handele nach nicht nachvollziehbaren Maßstäben“ – nicht ganz korrrekt, denn schon 2013 hatte es in einem ähnlichen Fall in Bayern zugunsten der Betroffenen und gegen die Landesregelungen entschieden. Das Urteil war keine wirkliche Überraschung.

Der Anwalt der Stadt Cottbus meinte, das Bundesverfassungsgericht habe vielleicht in einem der beiden Fälle einen Fehler gemacht und die Situation nicht korrekt dargestellt. Das hätte man schon vor dem Bundesverfassungsgericht ansprechen müssen, es sei nicht Aufgabe des OVG, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu revidieren.

Man erbat sich eine Pause zur Beratung. Sie sollte bis 14:30 Uhr dauern – etwas überraschend, war das Urteil doch schon am Anfang gesagt worden, das nur noch durch sensationelle Erkenntnisse den Sieg der Altanschließer verhindern könnte. Und wirklich sensationell war keines der Argumente der Anwälte der Stadt Cottbus.

Tatsächlich ließ man uns jedoch noch bis nach 15:00 Uhr warten und vergaß in all der Eile noch, die Protokollantin hereinzuholen. Schließlich war das Urteil jedoch das, was alle erwartet hatten. Die beiden Altanschließer aus Cottbus haben gewonnen. Die Bescheide sind nichtig und mit ihnen zigtausende weiterer Bescheide, die sich auf Anschlüsse aus der Zeit vor dem Jahr 2000 beziehen.

Altanschließer Interview RBB und BILD

Improvisierte Pressekonferenz auf dem Gehweg vor dem Gerichtsgebäude

Eine der Klägerinnen öffnete eine kleine Flasche Sekt. Altanschließer-Anwalt Frank Mittag war ebenso guter Laune wie Thomas Kaiser und Péter Vida, der gleich noch darauf hinwies, dass es auch ohne Widerspruch bzw. Klage möglich ist, sich die Beiträge zurückerstatten zu lassen. Doch dafür ist eine Frist einzuhalten, was der Innenminister wohl vertuschen will. Doch wir werden eine Kampagne starten, um die Betroffenen über ihre Rechte und Möglichkeiten aufzuklären.

Presseecho:

Videobeitrag: Brandenburg Aktuell – RBB 11.02.2016

Streit um Nachzahlungen für Wasseranschlüsse – Altanschließer siegen auf ganzer Linie – RBB 11.02.2016

Beiträge für Abwasseranschlüsse gekippt – 500 Millionen Euro Schaden – Lausitzer Rundschau 11.02.2016

Das bedeutet das Altanschließer-Urteil – MAZ 11.02.2016

Altanschließer-Regelung – MOZ 11.02.2016

Neuanschließer geraten in den Fokus – MOZ 11.02.2016

URTEIL ZU ALTANSCHLIESSERN IN BRANDENBURG: Beiträge für Abwasseranschlüsse gekippt – PNN 11.02.2016

Was gerecht ist – PNN 12.02.2016

Aktionen

Wählen Sie am 22. September

BVB / FREIE WÄHLER!

 

Aktuelles

Anstehende Termine:

13.09.2024 – Orangen-Tour
Lauchhammer, Wochenmarkt Lauchhammer, 8-11 Uhr

14.09.2024 – Orangen-Tour
Bernau, Marktplatz, 10-14 Uhr