Schon in der ersten regulären Plenarsitzung haben wir den Antrag auf das gestellt, den wir bereits im Wahlkampf geordert haben: Die Entschädigung aller Altanschließer. Die entsprechende Abstimmung wird direkt nach der Wahl des Ministerpräsidenten und der Einsetzung der neuen Regierung stattfinden.
Des Antrags soll den Landtag dazu verpflichten, 2020 unter Einbeziehung der Wasser- und Abwasserzweckverbände eine Finanzierungslösung im Sine der Altanschließer zu finden. Die Erstattung soll bis spätestens Ende 2022, also noch in dieser Wahlperiode, erfolgen.