Bürgerinitiative in Bad Freienwalde wird von SVV die Vertretung durch Anwalt Péter Vida untersagt
Ein in einem Rechtsstaat beispielloser Vorgang ereignete sich am 09.02.2016 im Bad Freienwalder Hauptausschuss. Bei der Sitzung des Gremiums sollte der Wahleinspruch der Bürgerinitiative „Gegen den Abriss der Brücke“ behandelt werden. Wie erinnerlich sprach sich beim Bürgerentscheid am 06.12.2015 eine Mehrheit der Abstimmenden für den Erhalt der Brücke aus. Lediglich das Quorum wurde verfehlt. Wie sich im Nachgang herausstellte, wurden dabei zahlreiche Unregelmäßigkeiten festgestellt und Rechtsverletzungen begangen. So betrieb der Bürgermeister von Amts wegen Wahlkampf gegen den Bürgerentscheid, es gibt bis heute Unklarheit bezüglich der Anzahl der Wahlberechtigten, die Wahllokale waren bei zugleich nicht zugelassener Briefwahl nicht barrierefrei usw. Ziel der BI ist es deshalb, die Abstimmung zu wiederholen.
Um den Wahleinspruch von rund 30 Bürgern ordnungsgemäß darzustellen, mandatierte die BI unseren Landtagsabgeordneten Péter Vida, der auch Rechtsanwalt ist, und beauftragte ihn, sie in der Sache zu vertreten. Dieser zeigte bereits vor vielen Wochen seine Mandatierung an und reiste am 09.02. zwecks Vertretung der BI nach Bad Freienwalde. Vor Ort ließ der Vorsitzende des Hauptausschusses, Schmook (SPD), darüber abstimmen, ob der Rechtsanwalt die BI vor Ort vertreten darf oder nicht. Wie bekannt wurde, hatte die SPD bereits im Vorfeld parteiintern über das Vertreten der BI durch Vida die Nase gerümpft. Auf Empfehlung des SPD-Mannes hin „beschloss“ sodann der Hauptausschuss, dass die BI nicht durch Rechtsanwalt Vida vertreten werden darf. Die Einspruchsführer – allesamt Nichtjuristen – mussten die Erklärungen und Bewertungen ihrer Einwände selbst vortragen.
Ein beispielloser Vorgang in einem Rechtsstaat. Es gehört zu den elementaren Rechten eines jeden Menschen, sich in Rechtsangelegenheiten aller Art durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl vertreten zu lassen. Dieses Recht kann nicht durch einen „Beschluss“ des Hauptausschusses ausgeschlossen werden. „Vertreten werden“ heißt dabei auch, dass der Rechtsanwalt für seine Mandanten sprechen darf – eine Selbstverständlichkeit, die eigentlich nicht erklärungsbedürftig ist.
Es handelt sich hierbei um ein in jedem Rechtsstaat verbrieftes, fundamentales Recht und ein Grundprinzip der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Diese wurde einfach per Pseudo-Beschluss in Bad Freienwalde außer Kraft gesetzt. Ein unbestreitbares, in der gesamten rechtsstaatlichen Welt anerkanntes Verfahrensrecht wurde einfach so auf Betreiben der örtlichen SPD (bei der Abstimmung durch CDU und 1 Linken unterstützt) außer Kraft gesetzt.
Péter Vida versuchte vor Ort gegen diesen Vorgang zu protestieren, indem er erklärte, dass in Bad Freienwalde soeben Verfassungsrecht gebrochen wird. Hierauf erklärte der SPD-Hauptausschussvorsitzende, dass eine Entfernung des Rechtsanwalts aus dem Saal erfolgen wird, wenn er weiterhin versucht, die BI zu vertreten – also für diese zu sprechen.
So etwas hat es nach unserer Kenntnis seit Inkrafttreten des Grundgesetzes in Deutschland nicht gegeben: Menschen möchten in einem rechtlichen Verfahren die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen, was ein Grundrecht in einem Rechtsstaat ist, und ein städtisches Gremium beschließt einfach, dass dieses Grundrecht nicht gilt und droht bei Wahrnehmung dieses Grundrechts, die betreffende Person aus dem Saal „zu entfernen“ – was auch immer das praktisch heißen mag …
Anmerkung: Die Stadtverwaltung Bad Freienwalde, die wie die Mehrheit der SVV inkl. SPD die Brücke abreißen will, hat selbst einen Rechtsanwalt in der Sache eingeschaltet: Anwaltskanzlei Dombert (wer sonst) gab auf Betreiben des Bürgermeisters eine Stellungnahme ab, in der die Rechtsauffassung der Gegenseite zur Nichtdurchführung des Bürgerentscheides gestützt wurde. Die BI aber darf sich nicht vor Ort anwaltlich vertreten lassen – himmelschreiendes Unrecht.
Hintergrund: Die Potsdamer Landesregierung aus SPD und Linken will den Abriss der Brücke unbedingt durchsetzen.
Ganz offensichtlich bedient man sich hierzu mittlerweile auch schon derartig unglaublicher Methoden. Ein politisch unliebsamer Landtagsabgeordneter, der zugleich Rechtsanwalt ist, wird in seiner Berufsausübung behindert – dafür wird die Verletzung der rechtsstaatlichen Rechtsweggarantie für viele Bürger in Kauf genommen und fundamentales Grundrecht gebrochen.
Wir sagen: Nein – keine politische Partei darf es in einem Rechtsstaat in der Hand haben, Menschen das Recht auf einen Rechtsanwalt zu nehmen!