Anträge abgelehnt – Rot-Rot will keine Haftungsprüfung für Aufsichtsrat und auch keine LRH-Prüfung der Jahre 2013 bis Ende 2015
Das Versagen am BER hat zu jahrelangen Verzögerungen der Eröffnung geführt und allein für Brandenburg zusätzliche Kosten im Milliardenbereich verursacht. Das Ausmaß des Versagens der rot-roten Landesregierung in der Zeit von 2010 bis Anfang 2013 hatte kürzlich der Landesrechnungshof aufgedeckt und die Empfehlung ausgesprochen, wegen Verdachts auf eine voreingenommene Haftungsprüfung für die damaligen Mitglieder des Aufsichtsrats diese Prüfung zu wiederholen. Wir hatte daher zwei Anträge gestellt:
- Erweiterung des Landesrechnungshofberichts zur Aktivität der Landesregierung für den Zeitraum 2013 bis Ende 2015
- Wiederholung der Haftungsprüfung für (ehemalige) Mitglieder des BER-Aufsichtsrats
Ein zweischneidiges Schwert war die Aktion von CDU und Grünen. Diese hatten vier Tage nach uns einen inhaltlich gleichen, allerdings etwas erweiterten Antrag gestellt. Im Gegensatz zu uns konnten sie eine namentliche Abstimmung verlangen. Sie hätten sich auch einfach unserem Antrag anschließen und diesen anpassen können. Somit hatten wir zwar die Aufmerksamkeit mit einem Plagiat zu teilen, doch zumindest wurde beim Thema so eine namentliche Abstimmung möglich, denn uns als Gruppe wird dieses Recht verweigert.
In seiner einführenden Rede fasste Christoph Schulze noch einmal kurz einige der Fehlentscheidungen und Skandale zusammen. Er dankte dem Landesrechnungshof für die Erstellung des Berichts – Ergebnis: viele Mängel. Auch der Landesrechnungshof kommt zu dem Schluss, dass die Prüfung 2012 als Gefälligkeitsgutachten zu bewerten ist. Die Verantwortung des Postens ist nicht wahrgenommen worden. Man wollte zudem keine externe Kontrolle. Eine Milliarde Euro wurde seit 2014 dem Flughafen überwiesen. Man darf keine Milliarden in den Sand setzen, und keiner will verantwortlich sein. Der Landesrechnungshof schlägt eine erneute Haftungsprüfung vor. Wir greifen dies auf.
Sven Petke (CDU) erklärte, Platzeck sprach sich selbst von jeder Verantwortung frei. Die erneute Prüfung der Haftung sei notwendig. Auch Axel Vogel (Grüne) hielt dies für berechtigt.
Klara Geywitz (SPD) jammerte herum und versuchte abzulenken. Keiner sei schuldig, die Verantwortung sei so „kompliziert“. Und es wurde bereits geprüft. Stefan Ludwig (Linke) schlug einen ähnlichen Ton an. Es sei alles schon besprochen und nichts Neues bekannt. Daher gebe es das gleiche Ergebnis: keine neue Haftungsprüfung. In dreister Weise verbog Ludwig sogar den Inhalt des Berichts des Landesrechnungshofs. Er behauptete, dieser hätte bestätigt, dass die Prüfung objektiv war, es klinge nur nicht so, „weil sich Juristen so ausdrücken würden“.
Lügt Ludwig oder lügen wir? Urteilen Sie anhand einiger Zitate aus dem Vortrag des Landesrechnungshofs selbst:
„Die Gesellschafter sollten auch – schon aus Gründen drohender weiterer Verjährung – erwägen, eine erneute, von den aufgezeigten Mängeln freie Organhaftungsprüfung vorzunehmen.“
und
„Insgesamt stellte das Haftungsprüfungsverfahren in Konzeption, Durchführung und Ergebnis keine geeignete Grundlage für die Beurteilung von Pflichtverletzungen der FBB-Organmitglieder dar. Zu zahlreich und bedeutend waren die formalen, aber auch inhaltlichen Mängel wie zum Beispiel:
- Der rechtlich zu beurteilende Sachverhalt wurde im Einflussbereich nicht neutraler Personen aufbereitet und geprüft.
- Insbesondere wurde die WPG (Stufe 2) von Aufsichtsratsmitgliedern ausgewählt und kontrolliert.
- Eine Rechtsanwaltskanzlei wurde zwar von den Gesellschaftern begleitet, führte jedoch bis auf Gespräche mit einigen Aufsichtsratsmitgliedern auftragsgemäß keine eigenen Sachverhaltsermittlungen durch.“
In seiner abschließenden Rede wies Christoph Schulze noch einmal auf diesen Sachverhalt hin – vergeblich.
Die Verlängerung des LRH-Berichts auf die Jahre 2013 bis Ende 2015 wurde von SPD und Linken abgelehnt. CDU und Grüne enthalten sich – warum, bleibt schleierhaft. Somit wird der Antrag mit breiter Mehrheit von Rot-Rot abgelehnt.
Unserem Antrag zur erneuten Haftungsprüfung der BER-Aufsichtsratsmitglieder wird geschlossen von der gesamten Opposition (BVB/FREIE WÄHLER, CDU, Grüne, AfD) zugestimmt. Gleiches gilt für den ähnlichen Antrag von CDU und Grünen. Doch die rot-rote Mehrheit blockt, und auch diese beiden Anträge scheitern. Somit haben SPD und Linke gemeinsam die Prüfung und Aufarbeitung des BER-Debakels verhindert.
Einführende Rede Christoph Schulze
Abschließende Rede Christoph Schulze
Pannenflughafen – Landtag lehnt Haftungsprüfung für BER-Aufsichtsrat ab – Berliner Morgenpost 10.03.2016
Haftungsprüfung für Flughafen-Aufsichtsrat erneut abgelehnt – dpa 10.03.2016 (u.a. Focus online)
»Gute Diskussionen« am Flughafen – Neues Deutschland 12.03.2016
Keine Haftungsprüfung für BER-Aufsichtsrat – Neues Deutschland 12.03.2016