Website Preloader
Website Preloader

Nitratverseuchung kein Zufall – Umweltrecht gilt in Brandenburg nicht

09.02.2015 | Andere

Schweineweiden sind laut Ministerium keine Landwirtschaftlichen Flächen – Nitrateintrag darf in beliebiger Höhe erfolgen

Schweinesuhle im OrtskernWir erinnern uns: Der Landkreis Barnim genehmigte die Haltung dutzender Schweine auf einer Fläche im Zentrum der Ortschaft Mehrow. Nicht nur gegen die Belange der Anwohner, sondern auch entgegen geltendem Recht, denn auch laut Düngemittelverordnung ist die Fläche massiv mit Schweinen überbelegt. Auf der Fläche wird durch Kot und Urin der Schweine viel mehr Nitrat aufgebracht, als Boden und Vegetation verkraften können. Wobei von der Vegetation bereits nichts mehr übrig ist: Offiziell gilt die Fläche zwar als Grünland, doch inzwischen ist sie nur noch eine grau-braune Suhle ohne jegliche Pflanzen. Die früher als „ökologisch wertvoll“ beschriebene Fläche ist ökologisch tot und die Schweinerei ein Ärgernis für die Anwohner.

Nun erhielten wir die empörende Antwort der Landesregierung auf Péter Vidas Kleine Anfrage.

Schon die Antwort auf die Frage, wie die Anlage mitten in der Gemeinde überhaupt genehmigt werden konnte, ist reichlich fragwürdig. Außer einer Pferde-Pension mit 10 Tieren (die nicht als Landwirtschaftlicher Betrieb gilt) war den Anwohnern zur Zeit der Genehmigung keine weitere Tierhaltung im Innenbereich Mehrows bekannt. Alle weiteren Betriebe befanden sich deutlich außerhalb der Wohnbebauung. Folglich hätte man die Bevölkerung fragen müssen, statt wie geschehen, Mehrow zum landwirtschaftlich geprägten Dorf zu deklarieren und einfach einen Schweinestall im Ortskern zu genehmigen.

Doch laut Ministerium gab es in Mehrow zum Zeitpunkt der Genehmigung angeblich zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe, die Tierhaltung betrieben. Daher sei Mehrow als landwirtschaftlich geprägtes Dorf zu betrachten. Was denn diese angeblichen Betriebe seien und wo sie liegen, darüber schweigt das Ministerium. Vermutlich wurde die Aussage einfach ohne Prüfung vom Landkreis übernommen.

MehrowAuch aus der Deklaration großer Flächen im Ortskern als Außenfläche versucht man sich herauszuwinden. Als „Außenfläche“ seien ja „nur“ die Schweineweiden und nicht die Gebäude definiert worden. Als ob das die Sache besser machen würde.

In Sachen Überbesetzung und Verstoß gegen die Düngemittelverordnung ist die Antwort der Landesregierung jedoch geradezu schockierend. Denn die beharrt auf dem Standpunkt, die Düngeverordnung sei irrelevant. Die groteske Begründung ist die gleiche wie vom Landkreis: Nicht anwendbar, denn es seien keine landwirtschaftlichen Flächen betroffen! Auf Tausenden Quadratmetern designiertem Grünland werden Schweine gehalten – doch es sind keine landwirtschaftlichen Flächen betroffen?

Doch damit nicht genug: Wir hatten die Landesregierung gefragt, warum ein Widerspruch der Anwohner abgelehnt wurde, obwohl durch eine Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde bekannt war, dass der Tatbestand einer unzulässigen Gewässernutzung gegeben und die genehmigte Freilandhaltung geeignet ist, Grundwasser und angrenzende Gewässer zu verschmutzen. (Der abglehnte Widerspruch wurde den Bürgern anschließend jeweils mit einer dreistelligen Summe in Rechnung gestellt!)

Die Landesregierung macht sich hier nicht einmal die Mühe, so zu tun, als würde sie diese Frage eigenständig beantworten:

Zu Frage 10:
Die untere Bauaufsichtsbehörde teilte zu Frage 10 Folgendes mit:

Weiter: „Die angesprochene Stellungnahme der unteren Wasserbehörde vom 2. September 2014 sei jedenfalls nur ein Entwurf bzw. ein internes Arbeitspapier, welches aufgrund der darin enthaltenen rechnerischen Ansätze gegenwärtig noch mit verschiedenen Fachbehörden diskutiert werde. Zudem sei von dieser Stellungnahme kein nachbarrechtlicher Abwehranspruch ableitbar.

Dorfteich MehrowRechnerische Ansätze, die angeblich „noch mit verschiedenen Fachbehörden diskutiert“ werden? Die Berechnungen beschränkten sich darauf, dass die Zahl der Schweine mit deren jährlichen Nitratausstoß multipliziert wird. Und daraus wird erkannt, dass dieser Nitrateintrag für die Fläche erheblich zu hoch ist. Und über diese Erkenntnis – die vor Ort schon mit bloßem Auge erkennbar ist und auch in der angeblich nicht anwendbaren Düngemittelverordnung so steht – wird nun angeblich seit 4 Monaten diskutiert? Fraglich ist, ob hier vielleicht der entsprechende Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörde zu ehrlich war, als er dieses Schreiben verfasste.

Angesichts eines Beispiels von „kreativer Auslegung von Umweltrecht“ wie in Mehrow verwundert es dann auch nicht, wenn die Hälfte der Oberflächengewässer Brandenburgs nitratverseucht sind und das Grundwasser an rund 100 Messstellen ebenfalls. Wir werden dran bleiben und uns weiter für die Anwohner, für die Umwelt und alle Trinkwasserkonsumenten in Brandenburg einsetzen.

Brandenburgs Gewässer sind stark nitratbelastet – Artikel auf RBB

Brandenburgs Gewässer sind stark nitratbelastet – Artikel in der MOZ

Düngemittel belasten Gewässer – Hohe Nitratbelastung auch im Grundwasser – Artikel auf PNN

Gewässer sind stark mit Düngemitteln belastet – Artikel im Nordkurier

Aktionen

Aktuell stehe keine Aktionen an.

Aktuelles

Anstehende Termine:

13.09.2024 – Orangen-Tour
Lauchhammer, Wochenmarkt Lauchhammer, 8-11 Uhr

14.09.2024 – Orangen-Tour
Bernau, Marktplatz, 10-14 Uhr