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BVB / FREIE WÄHLER: 2018 muss Jahr der Justiz in Brandenburg werden

31.12.2017 | Andere

BVB / FREIE WÄHLER fordert, das Jahr 2018 zum Jahr der Justiz in Brandenburg zu machen. Zahlreiche Verfahren um Altanschließerbeiträge und Asylsachen sorgen vor allem in den Verwaltungsgerichten für eine steigende Zahl an Prozessen. Allein die Zahl der Asylverfahren hat sich dabei in vier Jahren von 837 (2012) auf 7.106 (2016) mehr als verachtfacht. Im Bereich der Anltanschließerbeiträge kommen Verfahren hinzu, die rechtswissenschaftliche Besonderheiten aufweisen und deswegen durch mehrere Instanzen gehen und somit sowohl in Sach- als auch Rechtsfragen die Gerichte strapazieren.

Trotz dieser signifikant andersartigen Entwicklung im Vergleich zu den letzten Jahren wurde der Stellenabbau durch die Landesregierung nicht umgekehrt.

Der akute Mangel an Richtern und Justizbeamten führt dabei seit Jahren zu überlangen Gerichtsprozessen, die oft mit „Strafrabatten“ einhergehen. Das Oberverwaltungsgericht hatte 2016 eine durchschnittliche Verfahrensdauer von über 28 Monaten, obwohl es sich hierbei in aller Regel um eine Rechtsmittelinstanz handelt, bei der die Sachverhaltsaufklärung zumeist kein Problem darstellt. Solche Zustände sind auch unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten bedenklich.

Da viele Richter aus Altersgründen ausscheiden, fehlt auch der Nachwuchs. Selbst wenn es in einigen Jahren der Personalmangel erkannt wird, wird sich dieser nicht kurzfristig beheben lassen. Der Fehler der Polizeireform wiederholt sich in der Justiz. Dies muss verhindert werden. Zustände wie in Berlin, wo mangels juristischer Kapazitäten inzwischen selbst Serientäter nicht mehr juristisch verfolgt werden und Gefährder aufgrund überlanger Haft ohne Prozess wieder freigelassen werden, darf es in Brandenburg nicht geben.

BVB / FREIE WÄHLER fordert daher: Das Jahr 2018 muss genutzt werden, um zielgerichtet Justizpersonal besonders in den Bereichen aufzustocken, die mit den längsten Verfahrensdauern zu kämpfen haben. Gemeinsam mit Berlin muss zudem muss die Personalplanung für länderübergreifende Gerichte wie das OVG und das Landessozialgericht aktualisiert werden.

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