Tariflich vereinbarte Lohnerhöhungen im Bildungsbereich sollten nicht nur für Beamte gelten
Während für beamtete Lehrer jüngst eine Tarifeinigung über die Erhöhung der Bezüge um 2,1% erzielt worden ist, beantragten wir, diese auch für angestellte Lehrer wirksam werden zu lassen. Eine noch weitergehende finanzielle Schlechterstellung können wir nicht hinnehmen, wie Christoph Schulze in seiner erste Rede sowie seiner zweiten Rede ausführte. Motivierte und gut ausgebildete Lehrer müssen eine angemessene Bezahlung erhalten. Dies gilt selbstverständlich auch für die große Zahl der Angestellten. Leider wurde unser Antrag abgelehnt.
Kleiner Erfolg: Unseren Antrag auf Übernahme der Tarifeinigung für die (nicht-schulischen) Verwaltungsbeamten konnten wir zurücknehmen, weil die Landesregierung genau einen Tag vor der Landtagssitzung den entsprechenden Beschluss gefasst hat. Man sieht: Auch aus der Opposition heraus kann man Dinge positiv verändern.