BVB / FREIE WÄHLER drängt auf eine positive Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin. Hierdurch soll die unterschiedliche Rechtauffassung zwischen BVB / FREIE WÄHLER und Bundestagsverwaltung über die Folge der Berücksichtigungsfähigkeit eines Teils von Aufwendungsersatzen der Jahre 2013 bis 2015 einer Klärung zugeführt werden. So steht BVB / FREIE WÄHLER konsequent auf dem Standpunkt, dass eine sanktionsbewehrte Darstellung nicht angezeigt ist. Deswegen haben wir auch gegen die gegenteilige Verwaltungsauffassung unverzüglich Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin erhoben. BVB / FREIE WÄHLER begrüßt, dass es nunmehr im August dieses Jahres zu einer gerichtlichen Entscheidung kommt. Wir wollen die Interessen unseres Verbandes konsequent verteidigen und durchsetzen und sind guter Dinge, dass das Verwaltungsgericht unsere Auffassung teilt.
Dank Freie Wähler Wittenberge: BVB / Freie Wähler Prignitz maßgeblich an der Einführung der Gelben Tonne im Landkreis beteiligt
Mit der Entscheidung des Kreistages zur Einführung der Gelben Tonne zum 01.01.2027 wird im Landkreis Prignitz ein kommunalpolitisch bedeutendes Thema nach jahrzehntelanger Diskussion erfolgreich abgeschlossen. Gleichzeitig stellt diese Entscheidung eine spürbare...

