Klage gegen Rechtmäßigkeit der Bürgermeisterwahl in Uckerland eingereicht – Wahlwiederholung wahrscheinlich
In der vergangenen Woche hat BVB / FREIE WÄHLER Klage gegen die Gültigkeit der Uckerländer Bürgermeisterwahl erhoben. Wie bekannt, kam es bei der Wahl am 10. April zu einer ganzen Reihe von Unregelmäßigkeiten; unsere Bewerberin Christine Wernicke unterlag mit 21 Stimmen. Obwohl die Rechtsverstöße feststehen, lehnte die Gemeindevertretung den dahingehenden Wahleinspruch ab. Unter extremer Brechung von Wahlgesetz und Landesverfassung stellte sich die Mehrheit der Uckerländer Gemeindevertretung über zwingendes Recht und entschied nach parteipolitischem Gusto. SPD, CDU und Linke, die den Gegenkandidaten unterstützt hatten, stimmten in der Gemeindevertretung die Wahleinsprüche mit der Begründung nieder, dass eine Neuwahl zu aufwendig sei!
In Zusammenarbeit von Rechtsanwalt Höcke aus Berlin und Rechtsanwalt Vida als Landesvorsitzendem von BVB / FREIE WÄHLER wurde nun die Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam eingereicht. Das Gericht bestätigte den Eingang und teilte das Verfahren der 1. Kammer zu.
Zunächst musste Akteneinsicht beantragt werden, weil diese durch den Wahlleiter – persönlicher Freund des neuen Amtsinhabers Schilling – im Vorfeld verwehrt worden ist: auch dies ein einmaliger Vorgang in Brandenburg.
BVB / FREIE WÄHLER geht von einem Erfolg der Klage mit anschließender Wiederholung der Bürgermeisterwahl aus.
Presseecho:
Freie Wähler klagen gegen Bürgermeisterwahl – Nordkurier 20.07.2016