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BVB / FREIE WÄHLER fordert Erhöhung der Sperrfrist für Eigenbedarfskündigungen in Brandenburg

01.04.2018 | Andere

BVB / FREIE WÄHLER fordert die Erhöhung der 3-jährigen Sperrfrist für Eigenbedarfskündigungen gegenüber Mietern in Brandenburg. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eröffnet allen Bundesländern die Möglichkeit, Verordnungen zu erlassen, die die Frist von Eigenbedarfskündigungen über das Mindestmaß von 3 Jahren auf bis zu 10 Jahre erhöhen. Hiervon hat das Land Brandenburg keinen Gebrauch gemacht.

Dabei ist gerade im Land Brandenburg und hier insbesondere im Berliner Speckgürtel eine sich zuspitzende Wohnraumsituation zu beobachten. Die Leerstandsquoten gehen rapide zurück, die Preise steigen mitunter auf Berliner Niveau. Dabei kommt dem Landesgesetzgeber eine besondere soziale Steuerungsfunktion zu.

Vor allem Eigenbedarfskündigungen nach Umwandlung in Eigentumswohnungen machen vielen Mietern zu schaffen. Es erfolgt eine soziale Verdrängung und zugleich steigt der Mietspiegel. Dabei ist zu beobachten, dass in den letzten Jahren das Problem aus Berlin immer weiter nach Brandenburg hineingetragen wird. Gerade deswegen sieht § 577a Abs. 2 BGB vor, dass die Landesregierungen ermächtigt werden, Verordnungen zu erlassen, die die Dauer der Kündigungssperrfrist verlängern. Berlin und andere Bundesländer haben eine solche Verordnung erlassen.

BVB / FREIE WÄHLER fordert, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, um so den höchstmöglichen Schutz für Mieter auch im Land Brandenburg zu realisieren. Denn ein Eindämmen der Eigenbedarfskündigungen leistet einen entscheidenden Beitrag zur Bremsung der Mietpreisspirale. Zudem beugt es zunehmender, gewinnmaximierender Spekulation vor.

Deswegen wird BVB / FREIE WÄHLER den Antrag im Landtag stellen, die Landesregierung zum Erlass einer solchen Verordnung aufzufordern. Ziel muss es sein, weiteren Mietpreissteigerungen mit den gesetzlich gegebenen Instrumenten entgegenzutreten. Dabei ist zu beachten, dass die Verordnung die Sperrfristerhöhung auf bestimmte Kommunen – in denen eine besondere Mangellage besteht – begrenzen kann.

Presseecho:

“Länger kein Eigenbedarf” – SVZ, 04.04.2018

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