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Klage vor Landesverfassungsgericht: Unterschriftensammlung für Volksbegehren muss während Pandemie erleichtert werden

20.09.2021 | VI "Erschließungsbeiträge abschaffen"

BVB / FREIE WÄHLER hat am heutigen Tag Klage vor dem Landesverfassungsgericht Brandenburg eingereicht

Hintergrund ist das am 12. Oktober startende Volksbegehren zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für Sandpisten. Dieses muss unter Pandemiebedingungen 80.000 Unterschriften binnen 6 Monaten sammeln, wobei die Unterschriften in den Rathäusern zu leisten sind. Dies stellt mitten in den steigenden Corona-Zahlen eine unverhältnismäßige Hürde dar.

Wie erinnerlich, hatte der Landtag bereits 2020 Erleichterungen für Volksinitiativen beschlossen, indem er die Sammlungszeit von 12 auf 18 Monate verlängerte. Des Weiteren wird voraussichtlich Ende September ein Antrag der Koalition auf Halbierung der (im Amt zu leistenden) Unterstützungsunterschriften für (neue) Bürgermeister- und Landratskandidaten beschlossen werden. Beide Gesetzesänderungen wurden mit der Corona-Pandemie und den sich hieraus ergebenden gesunkenen Kontakten und Erschwernissen für die Werbekampagne der Initiatoren begründet. Doch für Volksbegehren sind keinerlei Erleichterungen vorgesehen. Dabei liegt es auf der Hand, dass gerade im Falle der Amtseintragung die Möglichkeiten massiv erschwert sind, wenn vielerorts keine reguläre Öffnung erfolgt, sodass neben dem ohnehin schon umständlichen Weg für eine Unterschriftsleistung sogar ein gesonderter Termin zu vereinbaren ist. Hinzu kommt, dass pandemiebedingt viele Bürger ohnehin zusätzliche Kontakte meiden.

Dennoch hat der Landtag bisher keine Notwendigkeit gesehen, Erleichterungen für Volksbegehren zu beschließen, obwohl diese die logische Fortsetzung von Volksinitiativen sind. Hierin sieht der Prozessbevollmächtigte von BVB / FREIE WÄHLER, der Potsdamer Universitäts-Professor Thorsten Ingo Schmidt, eine Verletzung der Grundrechte auf politische Mitgestaltung gemäß Art. 21, 22 der Landesverfassung. Der Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung richtet sich daher auf Zulassung der Möglichkeit einer Straßensammlung, solange pandemiebedingte Einschränkungen gelten. Eine Senkung des Quorums oder eine Verlängerung der Sammlungszeit kann nicht beantragt werden, weil diese in der Landesverfassung geregelt sind.

BVB / FREIE WÄHLER hofft auf eine zügige Entscheidung des Landesverfassungsgerichts und wird das Volksbegehren am 12. Oktober mit voller Kraft starten. Ziel ist die Abschaffung der Anliegerbeiträge für Straßen, die bereits zur Wende als Wohnstraßen dienten, aber noch nicht grundhaft ausgebaut sind. Für uns handelt es sich um klassische Maßnahmen staatlicher Daseinsvorsorge, deren Kosten nicht durch einzelne getragen werden sollten.

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