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BVB / FREIE WÄHLER mit weiterem Gesetzesantrag zum Straßenbau

14.05.2018 | Kommunalabgaben

BVB / FREIE WÄHLER hat einen weiteren Antrag zum Straßenbau in den Landtag eingereicht. Der Antrag sieht vor, dass Anliegerstraßen ab 2019 nur noch ausgebaut werden dürfen, wenn die Beitragspflichtigen diesem zuvor in einer verbindlichen Befragung zustimmen.

Die von Péter Vida eingebrachte Gesetzesvorlage ist eine Reaktion auf die Erwiderungen von Rot-Rot auf den neuerlichen Antrag zur Abschaffung der Beiträge. SPD und Linke erklärten nämlich, dass es nicht richtig sei, die Beiträge komplett abzuschaffen. Vielmehr müsse man die Mitbestimmung der Anlieger stärken, um Härtefälle zu vermeiden. So erklärten mehrere Vertreter der Regierungskoalition, dass man eine Mitsprache nach „Bernauer Modell“ einführen müsse.

Bemerkenswerterweise sind es gerade SPD und Linke, die jede Mitbestimmung verhindern. So wurde bereits im Jahr 2015 durch diese beiden Parteien der Antrag von BVB / FREIE WÄHLER im Landtag auf verbindliche Mitbestimmung abgelehnt. Und das auf einmal so gelobte „Bernauer Modell“ ist der von BVB / FREIE WÄHLER initiierte und gegen den Willen von SPD und Linken durchgesetzte Bürgerentscheid „Gerechter Straßenbau in Bernau“ aus dem Jahre 2013, in dem gegen den Widerstand der allermeisten Stadtfraktionen eine große Mehrheit der Abstimmenden für die Mitbestimmung der Anlieger votierte. Derzeit laufen die Vorbereitungen für denselben Bürgerentscheid in Werneuchen – und wer versucht dort, ihn zu verhindern? Bürgermeister Horn von den Linken.

BVB / FREIE WÄHLER möchte durch diesen Gesetzesantrag erreichen, dass öffentliche Aussagen endlich im Einklang mit dem Abstimmungsverhalten im Landtag stehen. Wenn Rot-Rot die Abschaffung der Straßenbaubeiträge nicht will, sondern stattdessen (angeblich) die Mitbestimmung der Anlieger stärken möchte, dann sollen sie wenigstens diesem Gesetzesantrag zustimmen.

Die nunmehr vorliegenden 2 Gesetzesanträge werden getrennt und nacheinander abgestimmt. Sollte der Antrag auf Abschaffung der Beiträge eine Mehrheit bekommen, erübrigt sich die Vorlage auf Mitbestimmung beim Anliegerstraßenbau.

Lesen Sie den neuen Gesetzesantrag hier.

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