Mit Unverständnis hat BVB / FREIE WÄHLER die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Sachen Altanschließer zur Kenntnis genommen. In dieser vermeidet der BGH eine Entscheidung über Fragen der Staatshaftung, indem er vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts abweicht.
Wir weisen darauf hin, dass die Rechtswidrigkeit der Bescheide durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts seit November 2015 nebst weiteren, bekräftigenden Beschlüssen in den Folgejahren feststeht. Diese haben Bindungswirkung für alle Gerichte.
Offenbar kann auch in diesem und anderen Parallelprozessen der verfassungsrechtlich verbürgte Vertrauensschutz nur am Bundesverfassungsgericht durchgesetzt werden.
Zugleich hat der BGH den Fall an das Oberlandesgericht zurückverwiesen, um zu klären, inwiefern Maßnahmen vor der Wiedervereinigung eingerechnet worden sind. Damit drohen weitere Jahre der gerichtlichen Auseinandersetzung.
BVB / FREIE WÄHLER spricht sich für ein Ende des Gerichtskarussells aus. Wir sind zwar überzeugt, beim Bundesverfassungsgericht auch für diese Fallgruppe Recht zu bekommen, aber es braucht jetzt eine politische Lösung.
Daher werden wir als eine der ersten Maßnahmen nach der Landtagswahl die Auflegung eines Landesabwasserfonds beantragen, aus welchem – gestreckt über 5 Jahre – eine Rückzahlung aller Beiträge bewirkt werden soll. Hierdurch sollen auch Gerichtskosten in Millionenhöhe, die Anwohner und Verbände belasten, endlich gebremst werden. Die Verwaltung des Fonds soll einem Abwasserbeirat aus Kunden, Zweckverbänden und Justizministerium (nicht Innenministerium) übertragen werden. Es braucht dringend eine soziale Befriedigung in dieser Angelegenheit.
Presseecho:
„Brandenburger Altanschließer scheitern vor Bundesgerichtshof“ – rbb24, 27.06.2019
„Riesen-Enttäuschung für die Altanschließer“ – MOZ, 28.06.2019