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Die Kommunalverfassung als zahnloser Tiger

05.01.2016 | Andere

Kommunalpolitiker in Brandenburg haben kein Handwerkszeug zur Kontrolle der Verwaltung

Auch im 25. Jahr der Deutschen Einheit geben die Regierungsparteien in Brandenburg den Kommunalpolitikern kein Handwerkzeug für die Kontrolle der Verwaltung an die Hand. Was lange schon vermutet wurde, bestätigte die Antwort der Landesregierung auf einen  Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Péter Vida (BVB/FREIE WÄHLER):

Demokratischer Sektor

Den Bürgermeistern und Landräten sind keine Fristen zur Erteilung von Auskunft und für die Beantwortung von Fragen gemäß § 29 (1) der Brandenburgischen Kommunalverfassung gegeben. Die Auskunftserteilung enthält auch keine Anforderung an Form und Inhalt. Die Kommunalaufsicht braucht von sich aus nicht tätig zu werden, wenn der Hauptverwaltungsbeamte nicht reagiert. Sie bestätigt der Kommunalaufsicht LOS somit deren Auffassung, „sie brauche wegen mangelndem öffentlichen Interesse nicht tätig zu werden“.

Zitate aus der Antwort der Landesregierung

„§ 29 BbgKVerf sieht keine Fristen für die Auskunftserteilung vor.
[…]
§ 29 BbgKVerf enthält keine Anforderungen an Form und Inhalt.
[…]
Die Ablehnung der Auskunftserteilung ist grundsätzlich keine Maßnahme der Gemeinde, die der kommunalaufsichtsrechtlichen Prüfung unterliegt.
[…]
Dem Gemeindevertreter steht der Rechtsweg offen. Die Landesregierung hat keine Veranlassung tätig zu werden.“

Somit ist es egal, ob ein Hauptverwaltungsbeamter auf die Anfrage eines Gemeindevertreters oder Stadtverordneten antwortet. Grundlegende Rechte zur Kontrolle der Verwaltung werden somit – landesbehördlich gedeckt – de facto komplett ausgehöhlt. Ein aus demokratietheoretischer und rechtsstaatlicher Sicht unhaltbarer Zustand.

Doch die Landesregierung rät: Gemeindevertreter sollen doch klagen, um Auskunft für ihre Arbeit zu erlangen. Aufgrund unzureichender Ausstattung der Justiz muss hierbei mit Verfahrensdauern von 5 Jahren und länger gerechnet werden. Da ist dann schon mal eine Wahlperiode vorbei. Ebenso die Themen, um die es sich in der Anfrage dreht. Damit ist das Werkzeug der Anfrage auf Erteilung von Auskunft zur Kontrolle der Verwaltung auf Gemeindeebene nutzlos.

Ulrich Kohlmann, Bürgerbündnis Grünheide – BVB/FREIE WÄHLER
Péter Vida, BVB /FREIE WÄHLER

Ulrich Kohlmann Bürgerbündnis Grünheide

HintergrundIn Grünheide (Landkreis Oder-Spree) wurde auf Betreiben der SPD-Fraktion ein „Bürgerfernsehen“ eingerichtet. Der Auftrag über 100.000 Euro pro Jahr wurde „zufällig“ an einen Gemeindevertreter der SPD vergeben. Gemeindevertreter Ulrich Kohlmann (Bürgerbündnis Grünheide) hatte dem Bürgermeister hierzu schriftlich eine Anfrage mit kritischen Fragen gestellt. Der Bürgermeister hielt ihn jedoch hin und weigerte sich anschließend, die Anfrage verbindlich in schriftlicher Form zu beantworten. Beschwerden bei der Kommunalaufsicht wurden zurückgewiesen.

Durch massiven öffentlichen Druck durch die Fraktionen von Bürgerbündnis Grünheide und CDU sowie ein angelaufenes Bürgerbegehren mit bereits über 1.000 Unterschriften (bei 8.000 Einwohnern) konnte die an Veruntreuung grenzende Verschwendung von Steuermitteln gestoppt werden.

Beantwortung von Fragen und Erteilung von Auskunft durch den Bürgermeister gemäß § 29 Abs. 1 BbgKVerf – Antwort der Landesregierung vom 23.12.2015

Aktion, Reaktion – Grünheide TV wird eingestellt – 24.12.2015

Website Bürgerbündnis Grünheide

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