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Kritik am geplanten Landesaufnahmegesetz

08.12.2015 | Andere

Gespräch zum Landesaufnahmegesetz der Gruppe BVB/FREIE WÄHLER mit Ministerin Golze – Viel Zustimmung, aber auch viel Kritik

Ministerin Golze im Gespräch mit Iris Schülzke und Péter Vida

Am 08.12.2015 fand um 9:00 Uhr mit Diana Golze, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) und Michael Ranft, Leiter der Abteilung Frauen, Soziales, Familie, Integration im Landtag ein einstündiges Gespräch zur geplanten Novelle des Landesaufnahmegesetzes statt. Vielen Punken konnten wir zustimmen, an anderen mussten wir jedoch Bedenken und Kritik äußern. Die wichtigsten Themen im Einzelnen:

Unterbringung
So gab es von uns Zustimmung für das Vorhaben, Gemeinschaftsunterkünfte, Wohnverbünde und Wohnungen bei der Bezahlung gleichzustellen. Bisher waren nur Gemeinschaftsunterkünfte von der finanziellen Pauschale erfasst. Zudem soll es für besonders Schutzbedürftige eine individuelle „Spitzabrechnung“ geben. BVB / FREIE WÄHLER hatte sich bereits in der Vergangenheit für eine dezentrale Unterbringung eingesetzt, da diese menschlicher ist und eine bessere und schnellere Integration ermöglicht als dies in Übergangswohnheimen der Fall ist.

Es ist uns klar, dass angesichts der Zahl der Flüchtlinge das Ziel der dezentralen Unterbringung aktuell nicht für alle Betroffenen umsetzbar ist. Dennoch ist die finanzielle Gleichstellung ein wichtiger Schritt in diese Richtung.

Die geplanten Maßnahmen zur Bereitstellung des Wohnraums mussten wir jedoch kritisieren, ebenso das bisherige Vorgehen in diesem Bereich. So wurden von einigen Gemeinden leerstehende Gebäude zur Unterbringung der Flüchtlinge angeboten. Jedoch erhielten die Gemeinden auch nach Monaten von den Ministerien keine Antwort, ob dieses Angebot genutzt wird oder diese Gebäude als potentiell nutzbar betrachtet werden.

Andere Gemeinden wollen Wohnungen für Flüchtlinge herrichten und beantragten für diese Maßnahmen Fördermittel. Diese Anträge wurden mit der Begründung abgelehnt, dass ihre städtebauliche Kulisse nicht als Fördergebiet definiert wurde. Dies trifft bei den Wilkommensinitiativen sowie den hilfsbereiten Bürgermeistern und Verwaltungsmitarbeitern natürlich auf großes Unverständnis. Ministerin Golze sagte daraufhin, dass dies nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich liegt. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung unter Ministerin Schneider verfolge mit der Politik punktueller Förderung eventuell andere Ziele und will in den entsprechenden Regionen keinen zusätzlichen Wohnraum schaffen. Derartige Probleme wurden bei der Novelle bisher nicht berücksichtigt.

Wir kritisieren, dass die Novelle des Landesaufnahmegesetzes offensichtlich nicht mit den Programmen der anderen Ministerien abgestimmt ist. Die Ministerien planen weiterhin mit widersprüchlichen Vorgaben und Zielen aneinander vorbei. Während Wohnraum im ganzen Land gebraucht wird, fördert man dessen Schaffung finanziell nur an wenigen Punkten im Land.

Ein weiterer Kritikpunkt ergibt sich aus dem Vorhaben der Landesregierung zur Nutzung kommunaler Liegenschaften. Die Landkreise sollen ermächtigt werden, die Gemeinden zu anzuweisen, Liegenschaften zur Verfügung zu stellen. Damit kann der Landkreis Kommunen praktisch anordnen, Kindergärten, Turnhallen und ähnliches einer Nutzungsänderung zuzuführen. Wir halten diese Zwangsmaßnahmen für falsch. Das Problem wird auf die Kommunen abgewälzt, deren demokratisch gewählte Vertreter wiederum keinen Handlungsspielraum mehr haben. Dies wird zu Unmut und Streit führen und nicht zur Akzeptanz beitragen.

Herr Ranft meinte daraufhin, dass die Kommunikation zu den Kommunen nicht Aufgabe der Regierung sei. Wir sehen dies anderes: Die Kommunikation zwischen den Landkreisen und ihren Kommunen wird bereits von vornherein belastet, wenn das Land den Landkreisen die Möglichkeit gibt, Maßnahmen auch gegen deren Willen und ohne Einvernehmen durchzusetzen. Die Gespräche können nicht mehr auf Augenhöhe stattfinden, wenn per Gesetz der Landkreis als bestimmende Kraft und die Kommune als bloßer Befehlsempfänger definiert wird. Dieses Vorgehen widerspricht zudem den Grundsätzen von Demokratie und kommunaler Selbstverwaltung.

Wir fordern, dass der Passus zur Überlassung von Liegenschaften dahingehend verändert wird, dass zwischen Landkreis und Kommunen Einverständnis hergestellt werden muss. Zudem sollten erst einmal die freiwillig angebotenen Liegenschaften überprüft werden.

Erfassung
Derzeit gibt es rund 9.000 Flüchtlinge in Brandenburg, die nicht melderechtlich erfasst sind. Die Kommunen – insbesondere Eisenhüttenstadt mit dem Erstaufnahmelager – sind hiermit überfordert. Das Innenministerium hat auf entsprechende Briefe bisher nicht reagiert.

Wir fordern, dass die Aufgabe der Erfassung besser verteilt wird, um punktuelle Überlastung zu verhindern. Entweder muss Personal aus Ämtern anderer Kommunen in Gemeinden mit Erstaufnahmelagern helfen, oder Arbeitsschritte aus diesen Kommunen müssen auf Ämter anderer Kommunen delegiert werden.

Personal
Für die überregionale Flüchtlingsbetreuung soll das Personal von 10 auf 54 Personen aufgestockt werden. Hierbei sollen nach Möglichkeit Personen von unabhängigen Trägern eingesetzt werden.

Die Aufstockung des Personals ist angesichts der derzeitigen Belastung zu begrüßen. 

Auch soll der Betreuungsschlüssel verbessert werden. Statt 1:120 soll der Schlüssel künftig bei 1:80 liegen. Die Aufgaben werden neben der bereits jetzt praktizierten Asylverfahrensberatung um die Feststellug der Schutzbedürftigkeit und die Koordinierung der Willkommensinitiativen erweitert. Die Resultate dieser Änderung sollen 2017 mit dem Finanzministerium überprüft werden. Péter Vida fragte, ob sich hierbei in erste Linie um eine Überprüfung der finanziellen Auswirkungen handelt, wenn die Überprüfung mit dem Finanzministerium stattfindet und nicht mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Wir fordern, dass bei der Evaluation 2017 nicht nur die Kosten, sondern auch der Erfolg der Integration überprüft wird.

Gesundheitsversorgung
Viele Maßnahmen kommen aus unserer Sicht zu spät. So wird die elektronische Gesundheitskarte erst im April kommen, über ein Jahr nach dem Beginn der Flüchtlingskrise. Iris Schülzke kritisierte dies an Beispielen. Aktuell müssen sich die Willkommensinitiativen fragen, welche Arztbesuche erlaubt sind, von wem sie genehmigt oder bezahlt werden. In unserer Mitgliedschaft gibt es Helfer, deren Zeit mit der Klärung solcher Probleme belastet wird. Einige Ärzte stemmen sich dagegen, die Flüchtlingen ohne Absicherung der Bezahlung zu behandeln.

Ranft machte hierfür die Kassenärztliche Vereinigung verantwortlich, die die Ärzte nicht ausreichend über ihre Pflichten aufklärt. Er meinte, dass man in dem Fall den Notarzt rufen solle, dieser sei zur Behandlung verpflicht
et. Wir weisen diese pauschale Kritik an den Ärzten unseres Landes zurück.

Wir fordern daher, die Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge zu beschleunigen.

Informationspolitik
Angesichts der vielen Fragen unter den freiwilligen Helfern und Flüchtlingen regte Iris Schülzke die Schaffung einer „FAQ“-Seite des Ministeriums an. (FAQ: „Frequently Asked Questions“ – Häufig gestellte Fragen) Dadurch könnnten sich die Bürger gebündelt auf einer Internetseite verbindlich über rechtliche Situation, Vorschriften und Vorgehensweise und Möglichkeiten zur Mitarbeit informieren, ohne mit Behörden telefonieren oder diese besuchen zu müssen. Zudem könnten sie in einem Forum miteinander Informationen und Erfahrungen austauchen. Die Ministerin nahm die Anregung auf.

Kleine Anekdote am Rande
Ministerin Golze und auch Herr Ranft wunderten sich, dass unser Konferenzraum nicht ausgeschildert war. Herr Ranft war mit dieser Begründung sogar 5 Minuten zu spät gekommen. Lakonische Antwort von Péter Vida: „Wir haben es gegenüber der Landtagsverwaltung bisher erst fünf mal angesprochen.“

Aktionen

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Aktuelles

Anstehende Termine:

13.09.2024 – Orangen-Tour
Lauchhammer, Wochenmarkt Lauchhammer, 8-11 Uhr

14.09.2024 – Orangen-Tour
Bernau, Marktplatz, 10-14 Uhr