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Gleiches Recht für alle – Fraktionshürden in den Kreistagen

07.02.2015 | Andere

Landtagsabgeordneter Péter Vida wendet sich mit einer Kleinen Anfrage betreffend die unterschiedlichen Fraktionshürden in Kreistagen an die Landesregierung.

vfgbbg

Im Jahr 2011 hat das Landesverfassungsgericht Brandenburg geurteilt, dass die gesetzliche Bestimmung, wonach Kreistagsfraktionen erst ab 4 Abgeordneten gebildet werden können, verfassungswidrig und daher nichtig ist.

Hiernach haben manche Landkreise ihre Hauptsatzungen und Geschäftsordnungen geändert und die Hürden gesenkt. Manche Landkreise zeigten hingegen Beharrungsvermögen und haben unbeeindruckt von der verfassungsgerichtlichen Entscheidung an der 4er-Regel festgehalten.

Dies führt zu dem demokratietheoretisch untragbaren Zustand, dass man beispielsweise in einem kleinen Kreistag, wie etwa in der Prignitz, zur Bildung einer Fraktion über 4 von 46, mithin über mehr als 8 Prozent der Sitze verfügen muss. In anderen Landkreisen sieht es ähnlich aus. Derartige Hürden kennt kein Parlament und schon gar keine Kommunalvertretung in Deutschland.

Insbesondere im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung muss sich die politische Vielfalt auch in den Vertretungskörperschaften widerspiegeln. Gemeindevertretungen und Kreistage sind immer deutlich kleiner als der Landtag, sodass hohe Fraktionshürden hier besonders schwerwiegende Rechtsbeeinträchtigungen darstellen. Dies umso mehr, als auf kommunaler Ebene eine vollwertige Mitgliedschaft in Ausschüssen ohne Fraktionszugehörigkeit im Gegensatz zum Landtag nicht möglich ist.

Durch die in manchen Landkreisen fortbestehende Regelung werden mitunter Wählergruppen und Bürgerbewegungen, auch wenn sie über einen signifikanten Rückhalt in der Bevölkerung verfügen, in der Arbeit der Kommunalvertretung nicht gebührend abgebildet und somit in unverhältnismäßiger Weise benachteiligt.

Daher wendet sich Landtagsabgeordneter Péter Vida mit einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung. Diese soll Klarheit darüber verschaffen, welche zwingenden Rechtsänderungen sich aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts ergeben und welche Landkreise eine Senkung der 4er-Hürde vorgenommen haben.

Abhängig vom Ergebnis der Antwort wird BVB / FREIE WÄHLER einen Gesetzesantrag auf Änderung der Kommunalverfassung einreichen.

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