Ministerin Schneider: Kurzfristig kein stündlicher Halt in Buschow / Nennhausen, doch langfristige Änderung der Linienkonzeption geplant
Péter Vida hat nach seinem persönlichen Schreiben an die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung eine Antwort erhalten. Kathrin Schneider teilte darin mit, dass vorerst aufgrund angeblich zu geringer Nachfrage – trotz 800 Unterschriften – kein stundlicher Halt eingeführt wird. Auch die Einrichtung von Bedarfshalten wurde von ihr mit der Begründung von Problemen für die Planung der Fahrtzeiten abgelehnt. In diesem Jahr wird es also keine Lösung geben.
Doch enthält ihr Schreiben auch eine Hoffnung für die Gemeinden. Wenn der Bund der Anmeldung des Landes zum Bedarfsplan folgt und die Stammstrecke elektrifiziert bzw. ertüchtigt, werde über eine Änderung der Linienkonzeption des SPNV mit der Region beraten werden, so Schneider. Die vorgesehene Elektrifizierung ist dringend geboten, handelt es sich doch – wie die Ministerin in ihrem Schreiben einräumt – um die wichtige Strecke Berlin-Hannover. An dieser Aussagen werden wir die Ministerin also alsbald festmachen können.
Es besteht also Hoffnung für Buschow und Nennhausen, wenn die Planungsstellen der Region mitziehen. Sei es ein stündlicher Halt des Regionalexpress oder die Verlängerung einer Regionalbahn-Linie aus Wustermark bis Rathenow – wir werden uns dafür einsetzen, dass es bei der Neugestaltung für die kleinen Gemeinden zu einer Verbesserung kommt. Wenn die Strecken verbessert werden, darf dies auf keinen Fall zum Nachteil der kleinen Gemeinden sein. Denn das hieße, einem Großteil der Bevölkerung einen regelmäßigen Nahverkehr vorzuenthalten. Und dies widerspricht den Grundsätzen der Landes- und Bundesverfassung, in den Regionen gleichwertige Lebensverhältnisse sicherzustellen.
Die Erfüllung dieses verfassungsmäßigen Auftrags darf am Ende nicht an den Kosten hapern. Denn jährlich bekommt Brandenburg vom Bund 400 Millionen Euro für die Bezuschussung des Regionalverkehrs. Es stehen also rund 170 Euro pro Kopf und Jahr zur Verfügung. Für die 4.600 Einwohner des Amtes Nennhausen sollten daher rund 800.000 Euro zur Verfügung stehen. Wenn davon nicht genug übrig bleibt, um einen Stopp der Bahn für 80.000 Euro zu finanzieren, muss man ernsthaft die Frage stellen, wie diese Mittel von der Regierung verwendet und verteilt werden.