Innenministerium bestätigt Fraktionsberechnung – Fraktionshürde ab 5 darf nicht kommen
Lange hat die SPD im Landtag Brandenburg versucht, die Öffentlichkeit selbst über mathematische Gesetze zu täuschen. Entgegen jeder rechnerischen Beweisführung wurde über mehrere Tage der Täuschungsversuch aufrecht erhalten, dass eine Partei, die 5% der Zweitstimmen erhält, immer auch 5 Sitze im 88-köpfigen Landtag wird bekommen können. Damit wurde die Anhebung der Fraktionshürde auf 5 gerechtfertigt.
Um diesen einmaligen Angriff auf parlamentarische Mindestspielregeln zu rechtfertigen, wurde sogar die von BVB / FREIE WÄHLER präsentierte Beispielrechnung in Zweifel gezogen. Mathematische Berechnungen wurden zu „Meinungen“ erklärt, gegen die die SPD ihre eigene „Meinung“ ins Feld führte.Doch nun ist Schluss damit. Die Landtagsverwaltung brachte ein Schreiben an die Abgeordneten in Umlauf, welches unter Verweis auf das Innenministerium die Berechnungen von BVB / FREIE WÄHLER bestätigt. Und klarstellt, dass es selbstverständlich Tausende von Fallkonstellationen geben kann, in denen eine Partei mit 5% + X der Zweitstimmen doch nur 4 Sitze erhält. Laut Innenministerium kann sogar eine Partei mit 5,6% der Zweitstimmen unter Umständen auf nur 4 Sitze kommen.
Hiernach muss die SPD ihren Versuch, demokratische Mindestregeln auszuhebeln, wieder ad acta legen. Das Fraktionsgesetz muss allen Parteien, die eine entsprechende Stimmenzahl erringen, die gleiche Möglichkeit bieten, eine Fraktion zu bilden.
Damit muss auch der Versuch vom Tisch, durch eine verfassungswidrig erhöhte Fraktionshürde den Abstand zur 3er-Gruppe von BVB / FREIE WÄHLER künstlich zu erhöhen, um so die Verwehrung sämtlicher parlamentarischer Rechte aufgrund des dann größeren Abstandes zu rechtfertigen. Aktuell plant die SPD, der BVB/FW-Gruppe keine parlamentarischen Rechte, die über die von fraktionslosen Abgeordneten hinausgehen, einzuräumen.
Doch die SPD weiß sich zu helfen: Nachdem mathematisch klar ist, dass ihr willkürlicher Versuch nicht möglich ist, wird nun folgender Kunstgriff unternommen. Hektisch wurde die Gesetzesvorlage wiefolgt modifiziert: Manche Parteien sollen ab 4 Sitzen, manche erst ab 5 Sitzen eine Fraktion bilden dürfen. Wenn eine Partei zum Beispiel 5,1% der Zweitstimmen erhält und deswegen 4 Sitze bekommt, soll sie eine Fraktion mit 4 Sitzen bilden können; wenn eine Partei mit 4,9% der Zweitstimmen und einem Direktmandat dank der Grundmandatsklausel mit 4 Sitzen ins Parlament einzieht (derzeitige Rechtslage), soll sie mit 4 Sitzen KEINE Fraktion bilden dürfen. Ein Gesetz, welches offensichtlich gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt und erkennbar als zielgerichtetes Einzelfallgesetz gegen BVB / FREIE WÄHLER gerichtet ist.
Lesen Sie hier das Rechenbeispiel als Excel und das Schreiben der Landtagsverwaltung.