Die Landtagsverwaltung Brandenburg verweigert den drei gewählten Landtagsabgeordneten von BVB / FREIE WÄHLER jegliche Gruppenrechte. Obwohl der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Gruppenstatus im Bundestag analog auch auf Landtage Anwendung finden kann, wird BVB / FREIE WÄHLER ohne jegliche parlamentarische Mitwirkungsrechte gelassen. Entsprechende Vorschläge, Anträge und Hinweise werden von der Verwaltung entgegen bisheriger Praxis nicht in der Vorlage der vorläufigen Geschäftsordnung berücksichtigt.
Damit hat BVB / FREIE WÄHLER keine Möglichkeit, Mitarbeiter im Landtag zu beschäftigen, Ausschusssitze wahrzunehmen bzw. weitere Kontrollrechte auszuüben. Nicht einmal Büros wurden unseren 3 Abgeordneten bisher zugewiesen – während alle anderen Fraktionen samt ihren Abgeordneten bereits arbeitsfähig eingerichtet sind. Im Gegensatz zu allen anderen Abgeordneten verfügen wir über keine Postfächer, sodass bereits einige wichtige Informationen der Landtagsverwaltung uns – im Gegensatz zu den anderen Fraktionen – nicht oder sehr verspätet erreichten. Trotz mehrfacher Nachfrage und wiederholten Bittens wird bisher seitens der verantwortlichen Stellen kein Handlungsbedarf gesehen. Auf der Website des Landtages bspw. taucht BVB / FREIE WÄHLER als gemeinsame Gruppe gar nicht auf. Eine Arbeitsfähigkeit von BVB / FREIE WÄHLER ist nicht gegeben, Maßnahmen zur gleichberechtigten Herstellung dieser sind nicht erkennbar.
Eine verfassungsrechtliche Zuwehrsetzung gegen diesen Zustand unter Nutzung des wissenschaftlichen Dienstes des Landtages ist uns ebenso nicht möglich. Denn die Hilfe des wissenschaftlichen Dienstes können nur Fraktionen bzw. Gruppen in Anspruch nehmen. Damit bleibt auch diese Möglichkeit versperrt.
Das schleppende, allen bisherigen Praktiken in der Geschäftsordnungsgebung widersprechende Verhalten der Landtagsverwaltung lässt auf politische Einflussnahme des scheidenden Präsidenten Gunter Fritsch (SPD) schließen. BVB / FREIE WÄHLER fordert daher einen parteipolitisch neutralen Umgang mit frei gewählten Abgeordneten.
Im 1. Brandenburger Landtag genügten 3 Abgeordnete zur Bildung einer Fraktion (Drucksache 1/1, § 16 Abs. 1-3). Uns wird mit 3 Sitzen jedoch sogar der Gruppenstatus verweigert. Allein aus dem Umstand, dass in der 2. Wahlperiode ohne nachvollziehbare Begründung die Fraktionshürde im Fraktionsgesetz auf 4 hochgesetzt wurde, wird uns nun jedwede parlamentarische Betätigung und Beteiligung verweigert.
Wir fordern parlamentarische Mindestrechte, wie sie in sämtlichen Landtagen und im Bundestag kleineren Gruppen zustehen. BVB / FREIE WÄHLER appelliert an die Landtagsfraktionen, politische Minderheitenrechte zu wahren und die Umsetzung von verfassungsgerichtlich verbrieften Rechten zu unterstützen.