Einwilligung zur Eingemeindung von Hornow und Wadelsdorf mit Versprechen der Beibehaltung niedriger Hundesteuer erkauft – Land kassiert Regelung
Erst am 01. Januar 2016 wurden die Dörfer Wadelsdorf und Hornow nach Spremberg eingemeindet. Die Bevölkerung hatte man mit dem Versprechen gelockt, dass die niedrigen Hundesteuern für die Ortsteile beibehalten werden. Denn in den ländlich geprägten Dörfern gibt es auf vielen Höfen auch einen Hund. So entschied sich eine Mehrheit von 57,7 %, der Eingemeindung zuzustimmen.
Doch kaum versprochen, schon gebrochen. Die Landesregierung stellte die Sonderregelung für die Ortsteile in Frage. So sollen nun die Bauern auf ihren Gehöften die gleiche Hundesteuer zahlen wie in der Stadt Spremberg. Und das, obwohl die Hunde für sie kein „Luxus“ sind und auch die Straßen nicht verschmutzen können, da sie auf dem Hof bleiben.
Iris Schülzke hakte mit einer Kleinen Anfrage nach, die Antwort gibt den Bürgern keine Hoffnung. Die versprochene Sonderregelung für ihre Hunde sei nicht rechtmäßig, da sie gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Sonderregelungen würde sie nur zulassen, wenn sie der Gemeinde keine finanziellen Nachteile bringen. Zwar geht es hier nur um Kleckerbeträge – die Hundesteuer aus beiden Ortsteilen liegt im unteren vierstelligen Bereich –, doch das Innenministerium bleibt unerbittlich. Trotz gegenteiligem Versprechen wird die Gemeinde nun gezwungen, den Bewohnern von Wadelsdorf und Hornow höhere Steuern aufzubrummen – ein weiteres Argument gegen Zwangseingemeindungen, die als Anschluss an die Kreisgebietsreform geplant sind. Völlig unterschiedliche Einheiten werden zusammengeworfen und müssen mit einheitlichen Regelungen klarkommen, die für Teile der Fusionsgemeinde nicht passen.
Für den Bewohner ist dies in kurzer Zeit bereits der zweite Tiefschlag aus Potsdam. Erst vor zwei Jahren hatten Kreis- und Landesverwaltung dem inzwischen verurteilten und mit Tierhaltungsverbot belegten Tierquäler Straathof den roten Teppich ausgerollt und bei dessen dubiosen Methoden zur Sicherung des Bestandsschutzes einer längst stillgelegten Schweinezuchtanlage beide Augen zugedrückt. Damals hieß es auf unsere umfangreichen Kleinen Anfragen aus allen Ministerien „alles bestens!“ Inzwischen hat der NABU geklagt, und das Oberverwaltungsgericht hat bestätigt, dass es sich bei der genehmigten Anlage nur um einen Scheinbetrieb zur Erhaltung des Bestandsschutzes handelt. Etwas, das die Landesregierung trotz unserer zahlreichen Kritikpunkte und Fragen nicht erkennen wollte.
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