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Kita-Essensgeld landesweit rechtswidrig zu hoch?

06.01.2015 | Andere

Kleine Anfrage von Christoph Schulze und Carina Simmes soll Umsetzung des Kita-Gesetzes klären

CarinaSimmes

Christoph Schulze und Carina Simmes bei einem kindgerechten Glas Milch im Wahlkampf 2014

Der Preis der Essensversorgung ist ein Streitpunkt bei vielen Kitas. Das Kita-Gesetz des Landes Brandenburgs stellt eigentlich klar, dass Eltern als Essensgeld für ihre Kinder nur das zu entrichten haben, was ihnen im Schnitt zu Hause bei einer eigenen Zubereitung des Mittagessens als Kosten angefallen wäre. Eine nicht ganz einfache, aber soziale und elternfreundliche Regelung. Schließlich soll der Kita-Besuch nicht am mangelnden Einkommen der Eltern scheitern. Doch umgesetzt wird dieses Gesetz scheinbar fast nirgends im Land. Tatsächlich werden in den Kitas meist die Produktionspreise einschließlich Personalkosten zugrunde gelegt, was nahezu durchgängig zu ungunsten der Eltern ist. In anderen Fällen werden die Eltern genötigt, die deutlich höheren Kosten direkt an die beauftragten Caterer zu zahlen.

In der Stadt Prenzlau entschied nun ein Gericht zugunsten der Eltern, und die Kitas müssen ihre Preise gemäß dem Kita-Gesetz Anpassen und die Stadt zu viel gezahltes Essensgeld zurückzahlen. Doch landesweit scheint Prenzlau die einzige Kommune zu sein, in der das Essensgeld gesetzeskonform berechnet wird. Eine Kleine Anfrage von Carina Simmes und Christoph Schulze soll nun klären, wie weit das Gesetz landesweit umgesetzt wird. Denn wenn die Regierung schon ein elternfreundliches Gesetz erlässt, sollte es nicht an der Umsetzung scheitern.

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