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Kommt nach der Einkreisung die Gerichtsreform?

07.11.2016 | Kreisgebietsreform

Kreisgebietsreform – Was wird aus den Gerichtsstandorten? Droht die Gerichtsreform? Dirk Stieger aus Brandenburg a. d. Havel zu seinen Befürchtungen

Brandenburg an der Havel ist seit langer Zeit Gerichtsstandort. Neben dem Brandenburgischen Oberlandesgericht geht es dabei insbesondere um das Amtsgericht als örtlichen Justizdienstleister. Aber ist es selbstverständlich, dass es so bleibt? Der Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern etwa folgte eine Gerichtsreform, wonach „bis 2017 elf von 21 Amtsgerichten geschlossen oder zu Zweigstellen anderer Gerichte umgewandelt“ werden sollen (SPIEGEL ONLINE, 06.09.2015).

Nach gegenwärtigen Planspielen der rot-roten Landesregierung soll unsere Stadt in den Landkreis Havelland „eingekreist“ und damit in eine südwestliche Randlage des neuen Kreises gedrängt werden. Mit den heutigen Amtsgerichten in Brandenburg an der Havel, Rathenow und Nauen befänden sich dann drei Amtsgerichtsstandorte in dem neuen Kreisgebilde.

Dirk Stieger (BüfüBü) dazu: „Es muss mir niemand erzählen, dass diese drei Gerichtsstandorte in einem Kreis künftig erhalten bleiben. Der Neugliederung der Landkreise wird zeitlich versetzt auch die Neugliederung der Gerichtsbezirke folgen. Dabei sind Gerichtsstandorte von erheblicher Bedeutung: einmal als juristischer Dienstleister vor Ort. Anträge für Beratungshilfe und Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe werden ebenso vor Ort bei den Amtsgerichten bearbeitet wie auch Nachlass- und Betreuungssachen. Alles Themen mit klarem örtlichen Bezug, mit kurzen Wegen. Aber auch für die gewerbliche Wirtschaft und z.B. Ansiedlungsvorhaben ist eine örtliche Gerichtsstruktur ein wichtiger Standortfaktor, wenn es etwa um Grundbuchsachen geht.“

Wie in unserem nördlichen Nachbarland wird sich auch im Flächenland Brandenburg die Frage stellen, wie Recht jedem Bürger gleichermaßen gewährt werden soll, wenn weniger Gerichte immer schwerer zu erreichen sind. „Willst du Recht, musst du reisen“, titelt dazu ein Medienbeitrag bei SPIEGEL ONLINE vom 04.09.2015.

Stieger dazu weiter: „Die Aufgabe von Gerichtsstandorten würde auch hier den Rückzug von Verwaltung und Dienstleistungen aus der Fläche des Landes bedeuten. Die Landesregierung würde damit genau den Effekt noch verstärken, gegen den sie vermeintlich mit ihrer ,Reform‘ ankämpfen will. Auch dieses Beispiel zeigt: Diese ,Reform‘ ist falsch. Deshalb unterstützen wir die Volksinitiative und sammeln Unterschriften.“

Dirk Stieger, Bürger für Bürger Brandenburg an der Havel
Mitglied BVB / FREIE WÄHLER

Informationen zur Volksinitiative „Bürgernähe erhalten – Kreisreform stoppen“ finden Sie u. a. auf www.kreisreform-stoppen.de und auf www.bvb-fw-gruppe.de/kgr.

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